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Die Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht - FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 2 Minuten

1. Welche Bedeutung hat eine Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht?

Die Betriebsstätte ist im internationalen Steuerrecht in der Regel Anknüpfungspunkt für die Besteuerung des Unternehmensgewinnes. Ein Staat darf Unternehmensgewinne nur besteuern, wenn es in diesem eine Betriebsstätte gibt.

2. Wo ist der Betriebsstättenbegriff des internationalen Steuerrechts geregelt?

Eine allgemein gültige Definition gibt es nicht. Die Frage kann nur anhand des konkreten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) gelöst werden (Österreich hat derzeit mit rund 90 Staaten DBAs vereinbart). Das OECD-Musterabkommen (OECD-MA) enthält jedoch einen Formulierungsvorschlag, an dem sich die meisten Länder orientieren. Besteht kein DBA, gelten die innerstaatlichen Vorschriften (Bundesabgabenordnung).

3. Was ist eine Betriebsstätte nach OECD-MA?

Eine Betriebsstätte ist eine feste örtliche Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird; z.B. Ort der Leitung, Zweigniederlassung, Geschäftsstelle, Werkstätte, Fabrikationshalle.

4. Ist jede feste Geschäftseinrichtung eine Betriebsstätte?

Nein. Im internationalen Steuerrecht gelten feste Geschäftseinrichtungen, die bloße Hilfsfunktionen haben, nicht als Betriebsstätten; z.B. Schauräume, reine Auslieferungslager etc.

5. Gibt es Betriebsstätten ohne feste Geschäftseinrichtung?

Im Allgemeinen nicht. Ist ein Unternehmen in einem anderen Land jedoch mit einem abhängigen Vertreter mit Abschlussvollmacht präsent oder erbringt es über einen längeren Zeitraum (in der Regel mehr als sechs Monate) Dienstleistungen, liegt eine Betriebsstätte vor, auch wenn das Unternehmen in dem anderen Land keine feste Geschäftseinrichtung unterhält.

6. Ist eine Baustelle eine Betriebsstätte?

Im Allgemeinen nicht. Überschreitet die Bauausführung und Montage eine bestimmte Frist (in der Regel 12 Monate), gelten auch Baustellen als Betriebsstätten.

7. Welchen Gewinn darf der Betriebsstättenstaat besteuern?

Der Betriebsstättenstaat darf nur den Betriebsstättengewinn besteuern. Bei der Ermittlung des Betriebsstättengewinnes sind die der Betriebsstätte zurechenbaren Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen. Es sind die Vorschriften des Betriebsstättenstaates zu beachten.

8. Wie berücksichtigt Österreich ausländische Betriebsstätten bei der Besteuerung des Unternehmensgewinnes?

Je nachdem, ob die Betriebsstätte in einem DBA-Partnerstaat liegt oder wie hoch das Besteuerungsniveau im Betriebsstättenstaat ist, kommt die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt oder die Anrechnungsmethode zur Anwendung.

9. Was ist die Befreiungsmethode?

Bei dieser Methode wird der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte von der heimischen Einkommen-/Körperschaftsteuer befreit. Der übrige Gewinn unterliegt der Einkommen-/Körperschaftsteuer, wobei jener Steuersatz zur Anwendung gelangt, der sich für das gesamte Einkommen (einschließlich Betriebsstättengewinn) ergibt Progressionsvorbehalt).

10. Was ist die Anrechnungsmethode?

Bei dieser Methode unterliegt auch der Gewinn der ausländischen Betriebsstätte der Einkommen/Körperschaftsteuer. Die vom Betriebsstättenstaat erhobene Steuer wird aber auf die Einkommen/Körperschaftsteuer angerechnet.

11. Wo gibt es weiterführende Informationen?

Stand: 01.01.2024

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