Welche Ausnahmen für Betriebsfahrzeuge gibt es?
Übersicht zu Ausnahmen für Betriebe in Wien
Lesedauer: 1 Minute
13.09.2024
- Ausnahme für Betriebsfahrzeuge
Wir benötigen für unsere Firmenfahrzeuge bei unserem Betriebsstandort eine Bewilligung zum Dauerparken. - Ausnahme für Handwerksbetriebe (vormals Servicekarte)
Wir möchten Zeit und Geld sparen, und während der Arbeiten bei unseren Kunden nicht mehr alle 2 bzw. 3 Stunden das Fahrzeug verstellen und einen neuen Parkschein ausfüllen.
- Parkkleber für UnternehmerInnen bzw. MitarbeiterInnen
Arbeitsbeginn bzw. Arbeitsende unserer MitarbeiterInnen oder von uns ist zu Zeiten in denen keine bzw. nur eingeschränkt öffentliche Verkehrsmittel fahren. - Einlagekarte für Vorführwagen (V-Kleber)
Wir benötigen eine Einlagekarte für unsere Vorführwagen. - Einlagekarte für Kunden von KFZ Werkstätten (K-Karte)
Wir haben auf unserem Betriebsgelände nur wenig Platz und müssen die Fahrzeuge unserer Kunden vor/nach der Reparatur auf der Straße abstellen. - Einlagekarte für Hotelgäste (H-Karte)
Unsere Gäste reisen mit dem eigenen Fahrzeug an und möchten das Auto in der Nähe unserer Unterkunft abstellen.