Flächendeckende Kurzparkzone
Alle Infos zu den flächendeckenden Kurzparkzonen
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Wo und wann gilt die flächendeckende Kurzparkzone?
In allen Bezirken gilt die flächendeckende Kurzparkzone im Zeitraum von Montag bis Freitag, werktags, von 9.00 bis 22.00 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Es gibt keine Unterschiede zwischen Innen- und Außenbezirken, die Stadthallenzone endete am 28.2.2022.
Genaue Abgrenzung und Plan
Geschäftsstraßen
Ausgenommen von der flächendeckenden Kurzparkzone sind die festgelegten Geschäftsstraßen. In diesen gelten die Ausnahmen von Montag bis Freitag, werktags, von 8:00 – 18:00 Uhr, Samstag 8:00 – 12:00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von 1,5 Stunden. Der tatsächliche Gültigkeitszeitraum und die höchstzulässige Abstelldauer sind durch eine eigene Beschilderung geregelt.
Betriebs- und Bewohnerausnahmen gelten in diesen Straßen nicht, man muss sich an die 1,5 Stunden maximale Parkdauer halten, jedoch keine zusätzliche Gebühren entrichten.