Hintereinander parkende Autos in Stadtgebiet
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KFZ-Sachbezug

Infos für die Lohnverrechnung

Lesedauer: 6 Minuten

Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes KFZ auch für private Zwecke zu nutzen liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der die Bemessungsgrundlage nicht nur für Lohnsteuer und SV-Beiträge, sondern auch für die Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) erhöht. Als Privatfahrt gilt bei einem Dienstnehmer auch die Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte.

Bis 31.12.2015 wurde der KFZ-Sachbezug monatlich einheitlich mit 1,5 % der tatsächlichen KFZ-Anschaffungskosten - maximal 720 EUR bewertet.

Seit 1.1.2016 gilt Folgendes:

  • Der monatliche Sachbezugswert erhöht sich auf 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ, maximal ist pro Monat ein Betrag von 960 EUR anzusetzen (dies entspricht 2 % von 48.000 EUR Anschaffungskosten); dies unter der Voraussetzung, dass die unten angeführten CO2-Werte überschritten werden
  • Der Sachbezugswert beträgt weiterhin 1,5 %, maximal 720 EUR pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ. Dafür wurden ab 2016 für jedes Jahr Grenzwerte der maximalen CO2-Emission festgesetzt. Bis zum 31.3.2020 richten sich diese Werte nach dem sogenannten NEFZ-Verfahren, danach sind aufgrund der Umstellung der CO2-Emmissionswertmessung die sogenannten WLTP-Werte heranzuziehen (ersichtlich aus dem Zulassungsschein oder Typenschein).

Die folgende Tabelle zeigt den in den einzelnen Jahren für den ermäßigten Sachbezug maßgeblichen Grenzwert:

Grenzwerte für „schadstoffarme Fahrzeuge“ – Sachbezug 1,5 %

Jahr der Anschaffung

Maximaler CO-Emissionswert

NEFZ-Wert

WLTP-Wert

2016 oder früher

130 g pro km

2017

127 g pro km

2018

124 g pro km

2019

121 g pro km

2020 bis 31.3.

118 g pro km

2020 ab 1.4.

141 g pro km

2021

138 g pro km

2022

135 g pro km

2023

132 g pro km

2024

129 g pro km

2025 oder später

126 g pro km

Wenn der CO2-Wert im Jahr der Anschaffung nicht höher ist, als der Wert lt. obiger Tabelle, bleibt es auch in den späteren Jahren bei 1,5 % Sachbezug. 

Beispiel: Ein Fahrzeug wird 2024 angeschafft und hat laut Zulassungsschein einen CO2-Ausstoß von 129 g/km (WLTP). Im Jahr 2024 und in den Folgejahren beträgt der Sachbezugswert 1,5%. 

Für die Einstufung ist für Erstzulassungen ab 1.4.2020 die für das Kalenderjahr, in dem das Kfz erstmalig zugelassen wird, geltenden Co2-Emissionwertgrenze maßgeblich.

Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von Null (Elektrofahrzeuge, Fahrräder, E-Krafträder, wie z.B. E-Bikes, E-Mofas, E-Squads, E-Roller) sind gänzlich vom Sachbezug befreit. Siehe auch Infoseite zur Elektromobilität aus steuerlicher Sicht

Achtung: Hybridfahrzeuge sind nicht befreit!

Halber Sachbezugswert

Wird der Dienstwagen nachweislich im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km monatlich (bzw. 6.000 km pro Jahr) für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte) benützt, beträgt der Sachbezugswert jeweils die Hälfte (Nicht-schadstoffarme Fahrzeuge: 1 % max. 480 EUR; schadstoffarme Fahrzeuge: 0,75 % max. 360 EUR). Die Sachbezugsbewertung geht von einer Jahresbetrachtung aus. Krankenstand und Urlaub, währenddessen das Fahrzeug nicht privat benutzt wird, mindern den Hinzurechnungsbetrag grundsätzlich nicht.

Lediglich im Fall dass das KFZ nachweislich für volle Kalendermonate weder privat noch betrieblich zur Verfügung steht, ist kein Sachbezugswert hinzuzurechnen.

Um lediglich einen halben Sachbezug ansetzen zu können kommen als Nachweis der privat gefahrenen Kilometer außer einem Fahrtenbuch auch andere Beweismittel in Betracht. Aufgrund einer VwGH-Entscheidung ist es zum Beispiel auch zulässig, die Privatfahrten dadurch nachzuweisen, dass von der gesamten jährlichen Kilometerleistung die durch Reiseberichte nachgewiesenen dienstlichen Fahrten abgezogen werden.

„Mini-Sachbezug“

Verwendet der Dienstnehmer das Firmen-KFZ nur sehr selten für Privatfahrten, kann ein Sachbezug auf Basis der privat gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Wenn sich nämlich aus der Multiplikation von privat gefahrenen Kilometern mal den in der folgenden Tabelle angeführten Cent-Beträgen ein geringerer Wert ergibt als die Hälfte des halben Sachbezugs, kann dieser geringere Wert angesetzt werden. 

Ansatz pro privat gefahrenen Kilometer

CO2-Grenzwert überschritten

CO2-Grenzwert nicht überschritten

Ohne Chauffeur 0,67 EUR  0,50 EUR 
Mit Chauffeur 0,96 EUR  0,72 EUR 

Beispiel:

Anschaffungskosten Firmenauto im August 2023: 33.000 EUR, CO2-Ausstoß: 132 g/km (WLTP-Wert) 
Lt. Fahrtenbuch ist der Arbeitnehmer im Jahr 2023 monatlich durchschnittlich privat gefahren a) 100 km b) 400 km
halber Sachbezugswert: 0,75 % von 33.000 EUR = 247,50 EUR
                                             davon 50 % = 123,75 EUR (Vergleichswert)
Fall a) 100 km x 0,50 EUR = 50 EUR
50 EUR ist weniger als der Vergleichswert (Hälfte des halben Sachbezugswerts), daher beträgt der Sachbezug 50 EUR monatlich.

Fall b) 400 km x 0,50 EUR = 200 EUR
200 EUR ist mehr als der Vergleichswert (Hälfte des halben Sachbezugswertes), daher Sachbezug 247,50 EUR (halber Sachbezugswert)

Achtung: Bei Ansatz dieses „Mini-Sachbezugs“ verlangt die Sachbezugswerteverordnung, dass sämtliche Fahrten lückenlos in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden – Reiseberichte würden in diesem Fall nicht genügen.


Grundlage für die Bewertung des Sachbezuges

Bemessungsgrundlage für Neufahrzeuge sind die tatsächlichen Anschaffungskosten des Firmenfahrzeuges inkl. NOVA und USt (auch wenn der Arbeitgeber einen Vorsteuerabzug geltend machen kann), abzüglich allfälliger Rabatte. Kosten für Sonderausstattung (z.B. eingebautes Navigationsgerät) zählen zu den Anschaffungskosten, nicht jedoch wenn dies ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt (z.B. ein tragbares Navigationsgerät).

Bei Gebrauchtfahrzeugen – auch für sehr alte Kraftfahrzeuge - sind für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2-Emissionswertgrenze im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung maßgeblich. Sonderausstattungen bleiben dabei unberücksichtigt. Anstelle dieses Betrages können die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) des ersten Erwerbers des KFZ zugrunde gelegt werden.

Bei neuen Leasingfahrzeugen ist der Preis incl. NOVA und USt maßgeblich, der der Berechnung der Leasingrate zugrunde gelegt wurde.

Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge privat zu benützen (Fahrzeugpool), ist der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes anzusetzen. Ist unter diesen Fahrzeugen ein Fahrzeug mit einem Sachbezug von 2 %, ist ein Sachbezug von maximal 960 EUR anzusetzen. In allen anderen Fällen ist ein Sachbezug von maximal 720 EUR anzusetzen.

Beispiel
PKW: im Jänner 2024 angeschafft ABCD
CO2-Emission109g118g136gElektro  

Anschaffungs-Kosten EUR

13.00016.00050.00040.000119.000119.000/4 = 29.750
Sachbezug1,5 %1,5 %2 % 0 %5 %5 % /4 = 1,25 %
Der monatliche Sachbezug beträgt 371,88 EUR (1,25 % von 29.750 EUR) 

Kostenbeiträge des Arbeitnehmers

Kostenbeiträge des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Das gilt sowohl für laufende Kostenbeiträge (pauschal oder kilometerabhängig) als auch für einen Kostenbeitrag zu den Anschaffungskosten. Keine Kürzung des Sachbezugs darf jedoch vorgenommen werden, wenn der Dienstnehmer nur die Treibstoffkosten selbst bezahlt.

Die Angemessenheitsprüfung (Luxustangente 40.000 EUR) ist für die Sachbezugsverrechnung nicht relevant. Daher muss der Arbeitnehmer-Kostenbeitrag vor Berücksichtigung der Sachbezugs-Höchstgrenze (960 EUR bzw. 720 EUR bzw. jeweils die Hälfte) abgezogen werden. 


Beispiel 1:
Anschaffungskosten KFZ Februar 2024: 55.000 EUR CO2-Em.: 129 g/km (WLTP), Sachbezug daher 1,5 %
pauschaler Kostenbeitrag monatlich: 300 EUR
Anschaffungskosten 55.000 EUR
1,5 % von 55.000 EUR                         825 EUR
- pauschaler Kostenbeitrag              -300 EUR
monatlicher Sachbezug                      525 EUR

Beispiel 2:
Anschaffungskosten KFZ Februar 2024: 55.000 EUR, CO2-Em.:129g/km (WLTP), Sachbezug daher 1,5 %, Arbeitnehmer beteiligt sich einmalig mit 4.000 EUR an den Anschaffungskosten 

Anschaffungskosten                           55.000 EUR
- Kostenbeitrag                                    -4.000 EUR
Bemessungsgrundlage SB                51.000 EUR
1,5 %                                                            765 EUR
monatl. Sachbezug (Maximalwert)        720 EUR


Privatnutzung eines Vorführwagens (gilt nur für KFZ-Händler)

Für KFZ-Händler als Arbeitgeber, die Dienstnehmern Vorführwagen zur Privatnutzung überlassen, gilt für KFZ mit Erstzulassung ab 1.1.2020 folgende Sachbezugs-Regelung:

Als Berechnungsbasis sind die tatsächlichen Anschaffungskosten incl. Sonderausstattung des KFZ-Händlers zuzüglich USt und NOVA anzusetzen. Dieser Wert ist um 15 % (anstatt wie bisher um 20 %) zu erhöhen und davon der Sachbezugswert zu berechnen.

Verkauf des Firmenfahrzeuges an den Dienstnehmer

Wird das Firmenfahrzeug an den Dienstnehmer zu einem billigeren Preis verkauft, als bei einem Verkauf an einen fremden Käufer zu erzielen wäre, liegt ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Dieser errechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis an den Dienstnehmer und dem Mittelwert aus Händler-Einkaufspreis und Händler-Verkaufspreis lt. EUROTAX-Liste (inkl. USt und NOVA).

Sachbezug KFZ und Pendlerpauschale

Wird dem Arbeitnehmer ein firmeneigenes KFZ für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, stehen kein Pendlerpauschale und kein Pendlereuro zu.

Stand: 01.01.2024