Allergene / Allergenkennzeichnung: WKO.at informiert
Hauptallergene, Allergien und Unverträglichkeiten, verpflichtende Allergeninformation, Ausnahmen, Allergeninformationsverordnung sowie spezifische Brancheninfos
Lesedauer: 1 Minute
08.09.2023
Seit 13.12.2014 gilt die Informationspflicht über das Vorkommen der 14 Hauptallergene auch für sogenannte „lose Ware“ und nicht nur für verpackte Lebensmittel. Das betrifft vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Lebensmittelhandel, -gewerbe und -industrie.
Hier finden Sie eine Übersicht der WKO.at-Informationen zum Thema Allergene und Allergenkennzeichnung nach Branchen:
Gastronomiebetriebe
Die Gastronomie-Infoseite behandelt alle wichtigen Themen wie
- Liste der Hauptallergene
- Leitlinie zur Infomation und Personalschulung
- Schriftliche und mündliche Information
- Ausnahmen und Haftung
Lebensmittelhandel
Die Lebensmittelhandel-Infoseite behandelt Themen wie
- Kennzeichnung bei unverpackten Lebensmitteln
- Kennzeichnung bei Selbstbedienung
- Leitlinie zur Information und Personalschulung
Lebensmittelgewerbe
Die Lebensmittelgewerbe-Infoseite listet die geltenden Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln - alle Infos für
- Bäcker,
- Fleischer,
- Konditoren,
- Müller- und Mischfuttererzeuger
- Nahrungs- und Genussmittelgewerbe
Lebensmittelindustrie
Die Lebensmittelindustrie-Infoseite listet
- EU- und nationale Vorschriften
- Leitlinien und Empfehlungen