Veröffentlichung von Leitlinien für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten
ABl. L 130 vom 15.4.2021
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In den Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 legt die Überwachungsbehörde die Voraussetzungen dar, die Beihilfen im Zusammenhang mit dem EU-EHS erfüllen müssen, damit sie nach Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens als mit dem Funktionieren des EWR-Abkommen vereinbar angesehen werden können.
Diese Leitlinien berücksichtigen auch die Besonderheiten europäischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Einklang mit der KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa.
Die Leitlinien wurden am 15. April 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.
Links:
- Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021
- Klimapolitik aktuell auf wko.at
Stand: 03.05.2022