Naturschutz-Kartierungen in Oberösterreich
Monitoring von Naturschutzgütern von 2022 bis 2024
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Die Flora-Fauna-Habitats-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie sehen zur Sicherung der Artenvielfalt in Europa regelmäßige Begehungen für Kartierungsarbeiten vor. Dafür werden Begehungen für die erforderlichen Erhebungen, Untersuchungen und Auswertungen in den Jahren 2022 bis 2024 innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten im gesamten Landesgebiet von Oberösterreich durchgeführt. Dabei werden weder Veränderungen im Gelände bzw. im Pflanzenbestand, noch bauliche oder technische Ausstattungen vorgenommen. Auf den Untersuchungsflächen werden lediglich Koordinaten verortet und Informationen zu den Arten oder Lebensraumtypen aufgenommen. Exemplare einzelner Tierarten können zu Nachweis- oder Bestimmungszwecken vorübergehend gefangen werden.
Den beauftragten Personen ist jederzeit ungehinderter Zutritt und - soweit zumutbar und geeignete Fahrwege bestehen - Zufahrt zu den im Rahmen des Auftrags in Betracht kommenden Grundstücken zu gewähren. Sie haben bei Durchführung ihrer Tätigkeit eine von der Oö. Landesregierung auszustellende Bestätigung, aus der ihre Beauftragung hervorgeht und einen zur Feststellung ihrer Identität geeigneten Lichtbildausweis mitzuführen (§ 51 Abs.4 und 5 Oö. NSchG 2001).
Die Ergebnisse dieses Monitoring werden in einem Bericht über den Zeitraum 2019 bis 2024 veröffentlicht.
Weiterführende Infos:
- OÖ Natur- und Landschaftsschutzgesetz
- FFH-Richtlinie
- Vogelschutzrichtlinie
- Land OÖ - Naturraumkartierung
- Umweltbundesamt – Nationale Berichte
Stand: 16.03.2022