
Verbot von Bisphenol A in Thermopapier
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Bisphenol A darf in Thermopapier durch eine Beschränkung in Anhang XVII der REACH Verordnung in einer Konzentration von 0,02 Gew.-% und darüber nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.
Stand: 18.11.2021