Person mit weißem Haarnetz, weißer Arbeitsbekleidung und blauen Handschuhen kontrolliert eine Liste und tippt in einem Taschenrechner ein, während Becher auf einer Waage stehen
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Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt

Durchführungsbeschluss 2020/1763/EU

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Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang der Verordnung wird Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt.

Die Verordnung wurde am 26. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. Februar 2022 bis 31. Jänner 2025.  



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Stand: 09.12.2020

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