Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt
Durchführungsbeschluss 2020/1763/EU
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Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang der Verordnung wird Formaldehyd als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2 und 3 genehmigt.
Die Verordnung wurde am 26. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. Februar 2022 bis 31. Jänner 2025.
Weitere Informationen:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe
- Themenstartseite über Biozide auf wko.at
- Informationen zur EU-Biozidprodukte-Verordnung auf der Homepage der europäischen Chemikalienagentur ECHA
- Biozid-Homepage vom UBA / BMK
Stand: 09.12.2020