Kind spielt mit Klötzen, beisitzend lächelnde Person
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Änderung der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich Formaldehyd

Richtlinie (EU) 2019/1929

Lesedauer: 1 Minute

Diese Richtlinie zur Änderung von Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Bezug auf spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe, die in Spielzeug verwendet werden, hinsichtlich Formaldehyd betrifft Hersteller und Importeure von Spielzeugen. 

Angesichts der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Empfehlungen der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug und ihrer Untergruppe „Chemikalien“ ist es erforderlich, die empfohlenen Grenzwerte für Formaldehyd in verschiedenen Spielzeugmaterialien festzulegen. 

Änderung in Anhang II der Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG:

Stoff CAS-Nummer Grenzwert
Formaldehyd 50-00-0

1,5 mg/l (Migrationsgrenzwert) in polymeren Materialien für Spielzeug 0,1 ml/m³ (Emissionsgrenzwert) in Materialien aus Kunstharzpressholz für Spielzeug

30 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in Textilmaterialien für Spielzeug

30 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in Ledermaterialien für Spielzeug

30 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in Papiermaterialien für Spielzeug

10 mg/kg (Gehaltsgrenzwert) in wasserbasierten Materialien für Spielzeug

 

 

Die Richtlinie wurde am 20. November 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union mitgeteilt und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Als Umsetzungstermin für die Mitgliedsstaaten ist der 20. Mai 2021 vorgesehen. Die Anwendung erfolgt ab 21. Mai 2021. 


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Stand: 03.12.2020

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