Schiff liegt an Ankerplatz auf Fluss an sonnigem Tag mit blauem Himmel, daneben Gebäude einer Stadt und Grünflächen
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Schutz des Tiefengrundwassers in Oberösterreich

Besondere Schutzvorkehrungen und Widmung vorrangig für gemeinschaftliche Versorgungsstrukturen 

Lesedauer: 1 Minute

Das Regionalprogramm zum Schutz der Trinkwasserversorgung aus Tiefengrundwässern wurde mit LGBl. Nr. 120/2021 veröffentlicht. Durch das Regionalprogramm betroffen sind Anlagen zur Trinkwassergewinnung, Anlagen zur Thermalwassererschließung und zur Gewinnung von fossilen Kohlenwasserstoffen (Erdöl, Erdgas). Diese befinden sich in den Bezirken bzw. Magistraten: Braunau, Ried, Schärding, Grieskirchen, Vöcklabruck, Gmunden, Eferding, Wels-Land, Wels, Linz, Linz-Land, Perg, Freistadt und Urfahr-Umgebung.  

§ 55g Abs. 1 WRG verpflichtet den Landeshauptmann zur Erreichung von Umweltzielen ein Regionalprogramm für bestimmte Grundwasserkörper zu erlassen. Relevant sind Tiefengrundwässer für die Notversorgung mit Trinkwasser im Katastrophenfall. Da die Verfügbarkeit der Tiefengrundwässer begrenzt ist und eine Nachbildung – im Gegensatz zu oberflächennahen Grundwässern – kaum erfolgt, wird mit diesem Regionalprogramm eine „Bundeswidmung“ vergeben. Damit werden Durchörterungen der Deckschichten, Verbindung von Grundwasserhorizonten und eine Übernutzung durch frei auslaufende Arteser hintangehalten und verstärkt für vorsorgende Maßnahmen unter behördliche Aufsicht gestellt. 

Tiefengrundwasserkörper werden unbeschadet bestehender Rechte vorzugsweise für gemeinschaftliche Versorgungsstrukturen (Gemeinden, Verbände und Genossenschaften) gewidmet. Grundwasserqualität und Grundwasserquantität werden damit im Sinne des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (Grenzen auf Grund von hydrogeologischen Charakteristika) bzw. der Qualitätszielverordnung Grundwasser (guter Zustand) gesichert. Bei der genehmigungspflichtigen Nutzung ist Bedacht zu nehmen auf Beeinträchtigungen, sparsame und nachhaltige Wasserverwendung, Schutzfunktion der Deckschichten und der zu vermeidenden Vermischung von Wässern unterschiedlicher Grundwasserstockwerke. Zur Erreichung des Widmungszweckes wird bei der Verleihung von Wasserrechten bzw. bei der Erteilung von wasserrechtlichen Bewilligungen auf die Einhaltung baulicher Vorgaben zum Schutz der Grundwässer im Einzelverfahren besonders Bedacht genommen. 


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Stand: 23.12.2021

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