„Fischlhamer Au“ als Naturschutzgebiet neu verordnet
Gebietskorrekturen und Adaptierung der gestatteten Eingriffe
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Mit der Neuverordnung des Naturschutzgebietes „Fischlhamer Au“ in den Gemeinden Fischlham und Steinhaus Liebenau erfolgt eine erforderliche rechtliche Anpassung an das Oö. Naturschutzgesetz hinsichtlich Europaschutzgebiete. Die Neuausweisung erfordert insbesondere eine Berücksichtigung des neuen FFH-Gebiets Europaschutzgebiet Unteres Traun- und Almtal.
Neben einer Gebietskorrektur wurden zum Augebiet am rechten Traunufer mit Eschen- und Weidenauen mit vielen natürlichen Stillgewässern insbesondere die gestatteten Eingriffe adaptiert. Es besteht keine Betroffenheit von Betrieben.
Die Verordnung wurde am 29. April 2024 kundgemacht und tritt am 30. April 2024 in Kraft. Die bislang geltende Naturschutzgebietsverordnung Fischlhamerau (LGBl. Nr. 35/2000) tritt außer Kraft.
Links:
- LGBl. Nr. 34/2024 – Naturschutzgebiet Fischlhamer Au
- Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Informationen des Landes OÖ zum Thema Natur und Landschaft
- Naturschutzdatenbank NSG Fischlhamerau (auf LGBl. 35/2000 abgestellt)
- Naturschutzdatenbank Europaschutzgebiet Untere Traun (Vogelschutzgebiet)
- Naturschutzdatenbank Natura 2000 Gebiet Unteres Traun- und Almtal (FFH-Gebiet AT3138000) (demnächst hier zu finden)
- LGBl. Nr. 35/2024 – Europaschutzgebiet Unteres Traun- und Almtal