Zwei Personen in Wiese an Bergsee sitzend, eine weitere anbei stehend, spiegeln sich in Gewässer, im Hintergrund Bergkette und blauer Himmel
© Christian Vorhofer

Neuverordnung Naturschutzgebiet Almsee und seine Umgebung

LGBl. Nr. 74/2024 erweitert das Naturschutzgebiet um 2,19 ha

Lesedauer: 1 Minute

29.08.2024

Mit der Neuverordnung des Naturschutzgebietes „Almsee und seine Umgebung“ in den Gemeinde Grünau erfolgt eine Vergrößerung des Gebietes und eine erforderliche rechtliche Anpassung an das Oö. Naturschutzgesetz.

Das Gebiet hat große ornithologische Bedeutung mit ca. 20 Brutvogelarten und zahlreichen Durchzugsarten. Die weitgehende Naturnähe, selten gewordene Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräumen wie Verlandungs- und Auwaldbereiche, Feuchtwiesen, Niedermoorstandorte und auch die Geschiebedynamik aus den Zuflüssen des Toten Gebirges rechtfertigen den strengen Schutz als Naturschutzgebiet.

Neben sprachlichen und rechtlichen Anpassungen insbesondere zur Nutzung bzw. Begehung/Betreten bei den gestatteten Eingriffen (§ 2) erfolgt auch eine Erweiterung des Gebietes um etwa 2,19 ha zum Schutz des überaus seltenen Virginien-Rautenfarns (Botrychium virginianus), das knapp außerhalb des bestehenden Naturschutzgebietes gefunden wurde. Die Beschränkungen bezüglich Nutzung bzw. Begehung/Betreten erfolgen auch zur Risikominimierung betreffend der Einschleppung der Krebspest und der invasiven Quagga-Dreikantmuschel.

Die Verordnung wurde am 29. August 2024 kundgemacht und tritt am 30. August 2024 in Kraft. Die bislang geltende Naturschutzgebietsverordnung Almsee und Umgebung (LGBl. Nr. 33/2013) tritt außer Kraft.

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