Novelle zur Grundwasserschongebietsverordnung Zirking verlautbart
Neue Verbote zur Sicherung der Trinkwasserversorgung
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Mit LGBl. Nr. 84/2020 wurde die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Grundwasserschongebietsverordnung Zirking geändert wird, veröffentlicht. Betroffen sind einige Betriebsstandorte in den Marktgemeinden Mauthausen, Ried in der Riedmark und Schwertberg, die nahe an den Brunnen des Wasserverbandes "Fernwasserversorgung Mühlviertel" situiert sind. Die Änderung der Grundwasserschongebiets-Verordnung tritt mit 1. Oktober 2020 in Kraft.
Neben Zitatanpassungen wird im bereits ausgewiesenen Grundwasserschongebiet die Errichtung von Betrieben mit der Widmung Industriegebiet, Seveso III-Betriebe und thermische oder chemische Abfallbehandlungs- bzw. –verwertungsanlagen verboten.
Links:
- LGBl. Nr. 84/2020 – Änderung Grundwasserschongebietsverordnung Zirking
- Der Plan zum Schongebiet ist im DORIS (https://www.doris.ooe.gv.at/) unter Umwelt und Natur im Bereich Wasser und Geologie abrufbar.
- Konsolidierte Fassung der Grundwasserschongebietsverordnung Zirking
- Wasserrechtsgesetz
- Informationen des Landes OÖ zum Thema Grundwasser
- Karte aller GWVF in OÖ: Stand April 2020
- Leitlinie Vorrang Grundwasser: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/W_LeitlinieVorrangGW2011.pdf
- OÖ Landesstrategiepapier „Zukunft Trinkwasser“ – Schutz von besonders relevanten Grundwasserbereichen vor konkurrierenden Flächennutzungen mit den Instrumenten der Raumplanung.