Naturschutzgebiet „Hornspitzmoore“ wird zum Europaschutzgebiet
Schutz von natürlichen Lebensraumtypen und des Firnisglänzenden Sichelmooses
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Das Europaschutzgebiet „Hornspitzmoore“ (FFH-Gebiet, AT3130000) hat eine Fläche von ca. 47 ha und befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Gosau. Es umfasst das gesamte Gebiet des ausgewiesenen Naturschutzgebietes Hornspitzmoore (LGBl. Nr. 31/2017 idgF).
Im § 4 werden die erlaubten Maßnahmen genannt. Beim Schutzgebiet handelt es sich um einen ausgedehnten Komplex aus verschiedenen Moortypen am Zwieselberg. Das Gebiet Hornspitzmoore enthält sieben natürliche Lebensraumtypen davon sind drei als prioritäre natürliche Lebensraumtypen genannt. Als Schutzgut ist das Firnisglänzende Sichelmoos (Hamatocaulis vernicosus) angeführt. Für die Lebensraumtypen sind Pflegemaßnahmen vorgegeben.
Die Verordnung ist am 28. April 2023 in Kraft getreten.
Örtlich tätige Unternehmen sind allfällig von den Vorgaben betroffen.
Links
- LGBl. Nr. 36/2023 - Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Hornspitzmoore“ als Europaschutzgebiet bezeichnet werden und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird
- Verordnung, mit der die „Hornspitzmoore“ in der Gemeinde Gosau als Naturschutzgebiet festgestellt werden
- Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Naturschutzdatenbank ESG Hornspitzmoore (EU42)
- Informationen des Landes OÖ zum Thema Natur und Landschaft
- FFH-Richtlinie
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/243 zur alpinen biogeografischen Region