
Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge auf Abschnitt der A12 Inntal Autobahn ab 1.Jänner 2020 verschärft
Tirol LGBl. Nr. 121/2020
Lesedauer: 1 Minute
Das Land Tirol hat die derzeit bestehende Regelung des Nachtfahrverbotes im Sanierungsgebiet in beiden Fahrtrichtungen der A 12 Inntalautobahn zwischen Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen und Straßenkilometer 90,00 im Gemeindegebiet von Zirl ab 1.Jänner 2021 deutlich verschärft.
Zusammenfassung:
- Der Deutschland-Italien-Transit (und damit auch der Transit nach Italien aus den östlichen Bundesländern) wird in der Nacht untersagt
- Der Süd-West-Korridor (Brenner-Innsbruck-Arlberg) bleibt davon unberührt
- Der Ziel- und Quellverkehr nach und von Tirol ist entsprechend der Zonen-Regelung noch mit Euro-VI-Lkw´s erlaubt.
- Festlegung einer Zonenregelung (Kernzone, erweiterte Zone)
Unternehmen, die mit
- Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 7,5 t oder
- Lastkraftwagen mit Anhänger und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt,
Teile der A12 Inntalautobahn befahren (ausgenommen Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie), sind von der Verordnung betroffen.
Detailliertere Informationen siehe unter folgendem Link
Es gilt der Verordnungstext.
Die Verordnung LGBl. Nr. 121/2020 wurde am 20. November 2020 kundgemacht und trat am 21. November 2020 in Kraft
Link:
- Änderung der Tiroler Verordnung mit der auf der A12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird
- Tirol LGBl. Nr. 121/2020
Weitere Informationen:
- Verordnung des Landeshauptmannes vom 27. Oktober 2010, mit der auf der A 12 Inntal Autobahn ein Nachtfahrverbot für Schwerfahrzeuge erlassen wird (LGBl. Nr. 64/2010 idF LGBl. Nr. 121/2020)
- Wirtschaftskammer Tirol-Information Nachtfahrverbot
- Immissionsschutzgesetz-Luft idgF
Stand: 03.12.2020