Laborgläser mit verschieden farbenen Flüssigkeiten und unterschiedlichen Aufklebern, mittig im Fokus Laborglas mit pinker Flüssigkeit und weißem quadratischen Aufkleber mit roter Umrandung und schwarzem Symbol für Explosivität: Zerberstende Kugel
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Chemie - Berichtigung der CLP – Verordnung – VO (EG) Nr. 1272/2008

Berichtigung der Verordnung 2023/707/EU hinsichtlich der Gefahrenkommunikation bei Gemischen

Lesedauer: 1 Minute

11.02.2025

Berichtigung hinsichtlich der Gefahrenkommunikation bei Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse (PMT- und vPvM-Eigenschaften) erfüllen. 

Spätestens ab dem 1. Mai 2026 sind Gemische gemäß Abschnitt 4.4.4.1 zu kennzeichnen.

Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. Mai 2028 eine Kennzeichnung nach Abschnitt 4.4.4.1 nicht erforderlich. 

Berichtigung ABl. L, 2025/90041 vom 16.1.2025: Seite 28, Anhang I, Nummer 4.4.4.3: 

Anstatt: 

„4.4.4.3. Zeitliche Anwendbarkeit für Gemische 

Spätestens ab dem 1. Mai 2026 sind Gemische gemäß Abschnitt 4.4.4.1 zu kennzeichnen.

Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2028 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. Mai 2026 eine Kennzeichnung nach Abschnitt 4.4.4.1 nicht erforderlich.‘“ 

muss es heißen: 

„4.4.4.3. Zeitliche Anwendbarkeit für Gemische 

Spätestens ab dem 1. Mai 2026 sind Gemische gemäß Abschnitt 4.4.4.1 zu kennzeichnen.

Für Gemische, die vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden, ist jedoch bis zum 1. Mai 2028 eine Kennzeichnung nach Abschnitt 4.4.4.1 nicht erforderlich.‘“ 

 

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