Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA)
als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4
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Verordnung (EU) 2020/1771
Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird Reaktionsmasse aus Peressigsäure und Peroxyoctansäure als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4 genehmigt.
Die Verordnung (EU) 2020/1771 wurde am 27. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. April 2022 bis 31. März 2032.
Weitere Infos:
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Verordnung (EU) Nr. 1062/2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA / BMK
- Informationen zur EU-Biozidprodukte-Verordnung auf der Homepage der europäischen Chemikalienagentur ECHA
Stand: 14.12.2020