Person mit Mundnasenschutz, Haarnetz und Schutzhandschuhen tippt auf Notebook in Labor
© dusanpetkovic1 | stock.adobe.com

Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA)

als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4

Lesedauer: 1 Minute

Verordnung (EU) 2020/1771

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird Reaktionsmasse aus Peressigsäure und Peroxyoctansäure als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4 genehmigt.

Die Verordnung (EU) 2020/1771 wurde am 27. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. April 2022 bis 31. März 2032.


 


Weitere Infos:

Stand: 14.12.2020

Weitere interessante Artikel
  • Person mit Brillen blickt auf Tablet, das sie in Händen hält, im Hintergrund verschwommen Serverracks
    Genehmigung des Wirkstoffs mit geringem Risiko Bacillus amyloliquefaciens Stamm AH2
    Weiterlesen
  • Person mit kurzen Haaren und Bart trägt eine weiße Schutzkleidung mit Brille und blauen Handschuhen und blickt auf ein Reagenzglas mit Flüssigkeit in der Hand während im Hintergrund weitere Reagenzgläser mit Flüssigkeiten in einem Labor stehen
    Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Calciumcarbonat bis 31. Oktober 2036
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme von einem Kalenderblatt mit Pins zur Markierung von Tagen
    Beschluss zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Hexaflumuron zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18
    Weiterlesen