Person mit Mundnasenschutz, Haarnetz und Schutzhandschuhen tippt auf Notebook in Labor
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Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA)

als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4

Lesedauer: 1 Minute

Verordnung (EU) 2020/1771

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird Reaktionsmasse aus Peressigsäure und Peroxyoctansäure als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4 genehmigt.

Die Verordnung (EU) 2020/1771 wurde am 27. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. April 2022 bis 31. März 2032.


 


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Stand: 14.12.2020

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