Person mit Mundnasenschutz, Haarnetz und Schutzhandschuhen tippt auf Notebook in Labor
© dusanpetkovic1 | stock.adobe.com

Genehmigung der Reaktionsmasse aus Peressigsäure (PAA) und Peroxyoctansäure (POOA)

als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4

Lesedauer: 1 Minute

Verordnung (EU) 2020/1771

Vorbehaltlich der Spezifikationen und Bedingungen im Anhang wird Reaktionsmasse aus Peressigsäure und Peroxyoctansäure als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 2, 3 und 4 genehmigt.

Die Verordnung (EU) 2020/1771 wurde am 27. November 2020 kundgemacht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung gilt von 1. April 2022 bis 31. März 2032.


 


Weitere Infos:

Stand: 14.12.2020

Weitere interessante Artikel
  • Detailansicht mehrerer Reagenzgläser mit bunten Flüssigkeiten gefüllt
    Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
    Weiterlesen
  • Termine sind mit bunten Stecknadeln auf einem Kalender markiert, Close-up
    Erlaubnis für Irland hinsichtlich der Verlängerung der Genehmigung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Propan-2-ol enthaltenden Biozidprodukten
    Weiterlesen