Person mit Bart hält Kabel mit Messgerät verbunden kopfüber an Lüftungsgerät
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Oö. Klimaanlagenverordnungs-Novelle 2021

LGBl. Nr. 39/2021

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In der Oö. Klimaanlagenverordnungs-Novelle 2021 (LGBl. Nr. 39/2021) kam es zur Anpassung an die gesetzliche Bestimmung im § 31a Abs. 1 Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002.

Der Schwellenwert für die Überprüfung einer Klimaanlage wurde von bisher 12 kW Nennkälteleistung auf nunmehr 70 kW erhöht.

Die Novelle wurde am 20. April 2021 kundgemacht und tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Link:

Verordnung mit der die Oö. Klimaanlagenverordnung geändert wird (Oö. Klimaanlagenverordnungs-Novelle 2021) - LGBl. Nr. 39/2021

 

Weitere Informationen:

Stand: 03.05.2022

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