Eine grüne Wiese mit hohen Gräsern und Mohnblumen, auf die direkt ein warmes Licht fällt
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Europaschutzgebiet Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa 

103 ha werden FFH-Schutzgebiet 

Lesedauer: 1 Minute

30.01.2024

Mit der Ausweisung zum Europaschutzgebiet wird das Gebiet „Kalksteinmauer und Orchideenwiese Laussa “ in der Gemeinde Laussa gemäß FFH-Richtlinie geschützt. Die bestehenden Naturschutzgebiete „Orchideenwiese im Pechgraben“ und „Kalksteinmauer Laussa“ wurden angepasst und neu verlautbart. 

Das Europaschutzgebiet (Gebietskennung AT 3116000) hat eine Gesamtfläche von ca. 103 Hektar und besteht aus zwei Teilflächen.  Die Ausweisung erfolgt zum Schutz und Erhaltung von Lebensraumtypen, die in diesem Gebiet in repräsentativer Ausprägung vorkommen. Insbesondere sind drei Lebensraumtypen relevant: Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien Festuco-Brometalia (*Bestände mit bemerkenswerten Orchideen) (6210*); Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (9150) und Schlucht- und Hangmischwälder (9180*). 

Für das Europaschutzgebiet sind Pflegemaßnahmen (§ 6) bzw. erlaubte Tätigkeiten (§ 4) zu berücksichtigen. Die Umsetzung von Pflege- bzw. Managementmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Bewirtschaftungsverträgen mit den Grundeigentümern bzw. nutzungsberechtigten Personen. 

Die Verordnungen wurden am 29. Jänner 2024 kundgemacht und treten mit 30. Jänner 2024 in Kraft. Die Naturschutzgebietsverordnungen „Orchideenwiese im Pechgraben“ (LGBl. Nr. 14/1999) und „Kalksteinmauer Laussa“ (LGBl. Nr. 96/2009) treten außer Kraft. Eine direkte Betroffenheit von Betrieben ist allfällig bei Neu-, Zu- oder Umbauten in Schutzgebietsnähe gegeben. 

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