EU-Umweltzeichen diverser Produktgruppen zum Thema Reinigung
Verlängerung des Geltungszeitraums
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Inhaltsverzeichnis
Mit der Verlängerung der Geltungsdauer wird dem Überarbeitungsverfahren Zeit für die Ausarbeitung neuer Kriterien gegeben.
Handgeschirrspülmittel - Beschluss (EU) 2017/1214
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Handgeschirrspülmittel‘ sowie die entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.
Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich - Beschluss (EU) 2017/1215
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Maschinengeschirrspülmittel für den industriellen und institutionellen Bereich´ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.
Maschinengeschirrspülmittel - Beschluss (EU) 2017/1216
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Maschinengeschirrspülmittel‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.
Reinigungsmittel für harte Oberflächen - Beschluss (EU) 2017/1217
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Reinigungsmittel für harte Oberflächen‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.
Waschmittel - Beschluss (EU) 2017/1218
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Waschmittel‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.
Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich - Beschluss (EU) 2017/1219
Die Umweltkriterien für die Produktgruppe ‚Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2026.
Gebäudereinigungsdienste - Beschluss (EU) 2018/680
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe ‚Reinigungsdienstleistungen‘ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2027.
Der Beschluss wurden am 29. März 2023 im Amtsblatt kundgemacht. Er tritt unmittelbar in Kraft. Er betrifft Unternehmen, die für diverse Reinigungsmittel und Gebäudereinigungsdienste die Verleihung des EU-Umweltzeichens beantragen wollen oder denen das EU-Umweltzeichen bereits verliehen wurde.
Links:
- Beschluss (EU) 2023/693 zur Änderung der Beschlüsse (EU) 2017/1214, (EU) 2017/1215, (EU) 2017/1216, (EU) 2017/1217, (EU) 2017/1218, (EU) 2017/1219 und (EU) 2018/680 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen
- EU-Umweltzeichen-Verordnung Nr. 66/2010
- Infos zum EU-Umweltzeichen
- Österreichisches Umweltzeichen