2. Oö. Bauordnungs-Novelle 2024
Anpassungen für nicht bewilligungspflichtige Windkraftanlagen, PV-Anlagen und bestimmte thermische Solaranlagen
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22.07.2024
In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen erfolgt eine Ausweitung des Katalogs der bewilligungs- und anzeigefreien Bauvorhaben (§ 26) für nicht bewilligungspflichtige Windkraftanlagen sowie bestimmte nicht bewilligungspflichtige PV-Anlagen und bestimmte thermische Solaranlagen (bisher § 25 Abs. 1 Z 7 und Z 7a).
Die 2. Oö. Bauordnungs-Novelle 2024 wurde am 18. Juli 2024 kundgemacht. Die Bestimmungen treten mit 19. Juli 2024 in Kraft.
Links:
- LGBl. Nr. 60/2024 – 2. Oö. Bauordnungs-Novelle 2024 (Hinweis: Initiativantrag und Ausschussbericht sind verfügbar.)
- Oö. Bauordnung 1994
- Richtlinie 2023/2413/EU Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen