Erneuerung der Genehmigung für den PSM-Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1452
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Die Genehmigung für den Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat (Eintrag 32) gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. August 2022 aus. Es wurde vorübergehend ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für Kaliumhydrogencarbonat als Pflanzenschutzmittel gestellt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Erneuerung der Genehmigung zu.
Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat gilt bis 31. Oktober 2036 und betrifft Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat herstellen, vertreiben oder einführen.
Die Verordnung wurde am 6. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und tritt mit 26. September 2021 in Kraft. Sie gilt ab 1. November 2021.
Verknüpfung:
Weitere Informationen
- EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (EU Rechtsakt)
- Durchführungsverordnung Nr. 540/2011/EU bezüglich der Liste der zugelassenen Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel
- Biozid-Informationen der EU-Generaldirektion Umwelt (in englischer Sprache)
- BMLRT-Informationen zum Pflanzenschutzmittelrecht