OÖ Landesstraßen-LärmimmisionsschutzVO – Regelungen für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben
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14.09.2024
Die Verordnung betrifft Unternehmen, die UVP-pflichtige Straßenbauvorhaben des Landes OÖ ausführen und gilt für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben (samt Zulaufstrecken).
Inhalt im Überblick:
- Regelungen für den betriebsbedingten Schall
- Regelungen für den baubedingten Schall
- Gemeinsame Bestimmungen für betriebs- und baubedingten Schall
Die Verordnung tritt mit 19. Jänner 2024 in Kraft. Nähere Details siehe Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV