Berichtigung EU-Arbeitsplatzgrenzwerte für Blei und Diisocyanate
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11.06.2024
Am 24.05.2024 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/869 kundgemacht. Auf der Seite 10, Anhang II Nr. 2 Tabelle Spalte „Grenzwerte“ muss es in den Spalten „8 Stunden“ und „Kurzzeit“ anstatt „μg/m3 “ „mg/m3“ heißen.
Diese Änderungen gelten für alle Betriebe, die Blei und Diisocyanate einsetzen bzw. wo Emissionen davon auftreten.
Links:
- Berichtigung der Richtlinie (EU) 2024/869 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate
- Richtlinie (EU) 2024/869 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG und der Richtlinie 98/24/EG hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate
- Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Grenzwerteverordnung