Änderung in der Umgebungslärm-Richtlinie
Einführung von Dosis-Wirkung-Relationen für Lärm von Straße, Schiene und Flugzeug
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Mit der Richtlinie 2020/367/EU werden die Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen um Dosis-Wirkung-Relationen ergänzt. Damit werden die Leitlinien der WHO für Umgebungslärm für die Region Europa (2018) in Anhang III übernommen. Damit sollen die Auswirkungen von Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Fluglärm besser bei Lärmkaten berücksichtigt werden. Künftig sollen auch zu Industrie- und Gewerbelärm Dosis-Wirkung-Relationen erarbeitet werden.
Die Änderung der Umgebungslärmrichtlinie wurden am 5. März 2020 im Amtsblatt L 67 kundgemacht. Die nationale Umsetzung hat bis spätestens 31. Dezember 2021 zu erfolgen.
Links:
- Richtlinie (EU) 2020/367 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm
- Rechtsakt zur Umgebungslärm-RL
- Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz
- Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung
- BMLRT-Info zum Lärmschutz
- Lärminfo.at
Stand: 10.03.2020