Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz nach der EU-BatterienVO
Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission
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Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) verpflichtet die Europäische Kommission (in Artikel 71 Abs 4) bis 18.2.2025, eine Methode für die Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung gemäß Anhang XII Teil A und eines Formats für die Dokumentation festzulegen.
Dazu hat die Kommission nun eine Entwurf vorgelegt und die öffentliche Konsultation gestartet: Calculation and verification methodology of rates for recycling efficiency and recovery of materials of waste batteries (europa.eu)
Weitere Details dazu finden Sie direkt im Entwurf bzw. im Anhang.
Ihre Stellungnahme senden Sie bitte an die WKO Oberösterreich, Umweltservice (E umweltservice@wkooe.at), bis spätesten Dienstag, 15. Oktober 2024, damit diese in die Stellungnahme der Wirtschaftskammer OÖ eingebunden werden kann.