
Begutachtung Landesabfallwirtschaftsplan 2024
Abfallwirtschaftliche Planung für Oberösterreich
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In Ergänzung zum Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 (www.bundesabfallwirtschaftsplan.at) ist gemäß § 19 Abs. 1 OÖ Abfallwirtschaftsgesetz 2009 ein Landesabfallwirtschaftsplan zu erstellen. Die Oö. Landesregierung hat zur Erreichung der Ziele und unter Beachtung der Grundsätze des Landesgesetzes (§ 1) sowie des Bundesabfallwirtschaftsplanes einen Landesabfallwirtschaftsplan zu beschließen und diesen auf der Internetseite des Landes Oberösterreich zu veröffentlichen. Der Landesabfallwirtschaftsplan liegt weiters bei der zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung und den Bezirksabfallverbänden auf.
Der Entwurf vom 18. März 2024 behandelt in den einzelnen Kapiteln: Rahmenbedingungen und Strukturen, globale Megatrends der Abfallwirtschaft, Strategische Ausrichtung der Abfallwirtschaft in Oberösterreich sowie Ziele und Maßnahmen (samt tabellarischem Überblick). Für die OÖ Wirtschaftsbetriebe sind vor allem die Kapiteln „Strategische Ausrichtung der Abfallwirtschaft in Oberösterreich“ und „Ziele und Maßnahmen“ insbesondere bezüglich kommunale Abfälle, bestimmte Stoffströme (zB Textilien, Lebensmittel), Altstoffsammelzentren und Behandlungsanlagen relevant. Der Landesabfallwirtschaftsplan 2024 (Entwurf) ist die Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplans 2017 ergänzt durch die Vorgaben aus dem Green Deal der EU und den geänderten nationalen Rechtsvorgaben.
Allfällige Stellungnahmen müssen bis spätestens 26.4.2024 im Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) einlangen, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden können.
Der kürzlich veröffentlichte Landesabfallbericht 2022 gibt ergänzende Informationen zur kommunalen Abfallwirtschaft.