Im Vordergrund ist ein Gewässer. Im Hintergrund ein Gebirge mit Wald. Sie spiegeln sich im Wasser des Gewässers. Die Gipfel der Berge sind teilweise schneebedeckt.
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Begutachtung Europaschutzgebiet und Naturschutzgebiet „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“

Schutz des Offensees und angrenzenden Pfeifengraswiesen bzw. kalkreichen Niedermooren

Lesedauer: 1 Minute

11.10.2024

Das Land Oberösterreich hat Begutachtungsunterlagen zur Ausweisung des Europaschutzgebiets „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“ sowie einen Begutachtungsentwurf zur Vergrößerung und rechtlichen Anpassung des seit 1965 bestehenden Naturschutzgebietes Offensee (LGBl. 33/2010) veröffentlicht.  

Das geplante Europaschutzgebiet „Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor“, das flächenident mit dem Naturschutzgebiet sein wird, wird dann eine Größe von etwa 66 ha. Das Europaschutzgebiet mit der Gebietskennziffer AT3143000 besteht aus drei Zonen für die jeweils gestattete Eingriffe/Maßnahmen in der Naturschutzgebietsverordnung festgelegt werden. 

Schutzwürdig sind insbesondere der gesamte Offensee, der als geschützter Lebensraum mit der Zuordnung als oligo- bis mesotrophe kalkhaltiges Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen geführt wird, sowie den angrenzenden Pfeifengraswiesen bzw. kalkreichen Niedermooren. Unter Schutz steht auch das Firnisglänzende Sichelmoos. 

Die rechtlichen Bestimmungen für Naturschutzgebiete gelten ausschließlich für das ausgewiesene Gebiet. Bei Europaschutzgebieten werden Einflüsse auch von außen mitberücksichtigt. Bei Genehmigungsverfahren von Betrieben in oder nahe von Europaschutzgebieten (gemäß FFH-Richtlinie) werden zusätzlich die Auswirkungen der Betriebe bzw. betriebliche Maßnahmen auf das ausgewiesene Gebiet berücksichtigt. Vor Verhandlung von Projekten wird durch die Behörde ein Screening bzw. eine Naturverträglichkeitsprüfung zur Eruierung der Gesamtheit der Einwirkungen durchgeführt.  

Es liegen nur wenige Betriebe im Umfeld des geplanten Europaschutzgebietes. Relevant könnten jedoch die Vorgaben für die Tourismuswirtschaft und für Freizeitveranstaltungen werden. Berücksichtigt wurden bereits das Hundeschlittenfahren und das Einbringen von größeren Schwimmhilfen. 

Allfällige Stellungnahmen müssen bis 18. November 2024 im Umweltservice der WKO Oberösterreich (E umweltservice@wkooe.at) einlangen, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden können. 

Die Begutachtungsunterlagen (Entwurf, Erläuterungen und Pläne) sind auch unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/35986.htm abrufbar. 

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