Begutachtung: Beschränkung von DMAC und NEP
Geplante neue Einträge in REACH, Anhang XVII
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In Anhang XVII der REACH-Verordnung (Beschränkungen und Verbote) sollen mittels einer Kommissionverordnung zwei neue Einträge für DMAC und NEP eingefügt werden. Bei beiden Stoffen handelt es sich in erster Linie um Lösungsmittel, die industriell bzw. gewerblich eingesetzt werden.
Bei beiden Beschränkungen handelt es sich faktisch um die Festlegung eines Arbeitsplatzgrenzwertes in Form eines „harmonisierten“ DNELs.
Anmerkung: Seitens der WKO wird die Ansicht verteten, dass der Schutz am Arbeitsplatz durch die spezifische Arbeitnehmer:innenschutzgesetzgebung und nicht über REACH geregelt werden soll.
Zusätzlich interessieren besonders folgende Aspekte:
- Sind die vorgeschlagenen Grenzwerte machbar?
- Sind die vorgeschlagenen Übergangsfristen ausreichend?
Weitere Details siehe Entwurf und Anhang.
OÖ Unternehmen ersuchen wir, ihre Stellungnahme bitte bis spätestens Dienstag, 15. Oktober 2024 an das Umweltservice der WKO Oberösterreich, (E umweltservice@wkooe.at) zu übermitteln.
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