Detailansicht einer Hand, die Gerät mit Mikrofon und Display mit Nummer 55.8 zur Lärmmessung hält, im Hintergrund verschwommen Straße mit Auto
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Begutachtung: Aktionsplanung Umgebungslärm 2024

Möglichkeit zur Stellungnahme auf www.laerminfo.at

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die Entwürfe der Aktionspläne Umgebungslärm 2024 (gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG), BGBl. Nr. 60/2005) unter www.laerminfo.at veröffentlicht. Sie wurden von den für die jeweilige Lärmquelle zuständigen Behörden auf Basis der strategischen Umgebungslärmkarten erstellt. 

Stellungnahme direkt an zuständige Behörde:

Stellungnahmen zu den einzelnen Aktionsplänen im Rahmen der Regelungen gemäß § 10 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz bzw. der landesgesetzlichen Regelungen sind schriftlich mit Betreff „Umgebungslärm“ direkt an die jeweils zuständige Behörde zu richten. 

Die Adressen für die Abgabe von Stellungnahmen zu den Aktionsplänen sind unter http://www.laerminfo.at/aktionsplaene/ap2024 angeführt.  

Allgemeine, mehrere Zuständigkeitsbereiche betreffende Stellungnahmen können auch an umgebungslaerm@bmk.gv.at gerichtet werden.  

Im Falle anderslautender, landesrechtlich geregelter Fristen sowie für noch nicht fertiggestellte Aktionspläne werden die Stellungnahmefristen von der jeweils zuständigen Stelle verlautbart. 

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