
Batterienverordnungs-Novelle 2021
BGBl. II Nr. 311/2021
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Die Batterienverordnungs-Novelle 2021 dient zur Umsetzung der EU-Batterienrichtlinie (2006/66/EG) in der Fassung des Kreislaufwirtschaftspakets Richtlinie (2018/849/EU) über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren in nationales Recht.
Wichtige Änderungen sind:
- Zusätzliche Informationspflicht für Letztvertreiber - § 9 Abs 1.
- Verpflichtung ist flexibler gestaltet, als im Begutachtungsentwurf. Die Verpflichtung tritt mit 1.1.2022 in Kraft.
- Regelungen bezüglich der Bestellung von Bevollmächtigten wie in der Elektroaltgeräte Verordnung (EAG-VO) - § 25a, § 25b und § 25c.
- Diese sind ab 1.1.2022 anzuwenden.
Die Änderungen wurden am 7. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und treten mit 8. Juli 2021 in Kraft.
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Stand: 09.07.2021