Waldstimmung mit Lichteinfall
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Änderung des OÖ Umweltschutzgesetzes

Rechtsgrundlage zur Vermeidung von Lichtverschmutzung

Lesedauer: 1 Minute

25.03.2024

Mit der Novelle zum OÖ Umweltschutzgesetz wird die Rechtsgrundlage zur Vermeidung von Licht­verschmutzung geschaffen. Festgelegt werden Regelungen für Außen­beleuchtungs­anlagen unter Berück­sichtigung von Teilen der ÖNORM O 1052.

Die negativen Auswirkungen des künstlichen Lichts auf Menschen, Tier- und Pflanzen­welt sollen eingedämmt werden. Unter den Geltungs­bereich fallen Beleuchtungs­anlagen im Bereich des öffentlichen Guts. Gemeinden haben die Möglichkeit, ein Beleuchtungs­konzept für Straßen, Wege, Plätze udgl. für die Nacht­absenkung bzw. Nacht­abschaltung zu erstellen. Ausnahmen sind nach Einzelfall­beurteilung, wenn diese im öffentlichen Interesse (zB Ruhe, Ordnung, Sicherheit) stehen, möglich. Ausgenommen sind ausschließlich betrieblich genutzte Parkplätze. 

Die Novelle wurde am 18. März 2024 im Landesgesetzblatt kundgemacht und tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Bestehende Außen­beleuchtungs­anlagen sind von der Oö. Umwelt­schutz­gesetz-Novelle 2024 erst bei einer wesentlichen Änderung, jedoch spätestens bis 1. Jänner 2029 anzupassen. 

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