Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Colgate-Palmolive Lactic acid PT 2“
Zulassung bis 30. November 2032 erteilt
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Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der in Anhang II enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts wird Colgate Palmolive Sp. Z.o.o eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0028421-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „Colgate-Palmolive Lactic acid PT 2“ erteilt. Die Unionszulassung gilt vom 5. Dezember 2022 bis zum 30. November 2032.
Die Verordnung wurde am 17. November 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Biozidprodukte mit genanntem Wirkstoff produzieren, einführen bzw. auf den Markt bringen.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2253 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „Colgate-Palmolive Lactic acid PT 2“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe