Erneuerung der Genehmigung für Fischöl als Pflanzenschutzmittelwirkstoff mit geringem Risiko
Befristung bis 28. Februar 2038 erteilt
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26.04.2023
Die Genehmigung für den in Anhang I dieser Verordnung beschriebenen Wirkstoff Fischöl wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert.
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Genehmigung gilt von 1. März 2023 und ist bis 28. Februar 2038 befristet.
Betroffen von der Verordnung sind alle Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit genanntem Wirkstoff herstellen, vertreiben oder einführen.
Links
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/2305 zur Erneuerung der Genehmigung für Fischöl als Wirkstoff mit geringem Risiko gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- WKO-Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel