Funktionsweise des Unionsregisters zum Treibhausgasemissionszertifikatehandel
Anpassungen des EU-EHS für die Bereiche Emissionen aus dem Seeverkehr und Brennstoffe
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Die delegierte Verordnung enthält allgemeine Vorschriften sowie Funktions- und Wartungsvorschriften für das in der Richtlinie 2003/87/EG vorgesehene Unionsregister und gilt für Zertifikate, die für die Zwecke des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) generiert wurden. Die Anpassung war erforderlich um das EU-EHS für die Bereiche Emissionen aus dem Seeverkehr (2024) und Brennstoffe (2027), die im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in anderen nicht unter Anhang I der Richtlinie fallenden Industriesektoren verwendet werden, tauglich zu machen. Das Emissionshandelssystem vom bestehenden System für ortsfeste Anlagen und den Luftverkehr bleibt getrennt durch eine Unterscheidung bei Zertifikaten.
Die delegierte Verordnung wurde am 29. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit 30. Dezember 2023 in Kraft. Bestimmte in Art. 2 genannte Bestimmungen betreffend Brennstoffe, die im Gebäude- und im Straßenverkehrssektor sowie in anderen nicht unter Anhang I der Richtlinie fallenden Industriesektoren verwendet werden, gelten ab 1. Jänner 2027. Betroffen sind alle Unternehmen, die am Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten teilnehmen.
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2904 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters
- Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters
- WKO Infos zum Klimaschutz im Unternehmen −Emissionshandel
- BMK-Infos zum EU-Emissionshandel
- Europäische Kommission – EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
Stand: 29.12.2023