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Funktionsweise des Unionsregisters zum Treibhausgasemissionszertifikatehandel

Anpassungen des EU-EHS für die Bereiche Emissionen aus dem Seeverkehr und Brennstoffe

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Die delegierte Verordnung enthält allgemeine Vorschriften sowie Funktions- und Wartungs­vorschriften für das in der Richtlinie 2003/87/EG vorgesehene Unionsregister und gilt für Zertifikate, die für die Zwecke des Emissions­handels­systems der Europäischen Union (EU-EHS) generiert wurden. Die Anpassung war erforderlich um das EU-EHS für die Bereiche Emissionen aus dem Seeverkehr (2024) und Brennstoffe (2027), die im Gebäude- und im Straßen­verkehrs­sektor sowie in anderen nicht unter Anhang I der Richtlinie fallenden Industrie­sektoren verwendet werden, tauglich zu machen. Das Emissions­handels­system vom bestehenden System für ortsfeste Anlagen und den Luftverkehr bleibt getrennt durch eine Unterscheidung bei Zertifikaten. 

    Die delegierte Verordnung wurde am 29. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit 30. Dezember 2023 in Kraft. Bestimmte in Art. 2 genannte Bestimmungen betreffend Brennstoffe, die im Gebäude- und im Straßen­verkehrs­sektor sowie in anderen nicht unter Anhang I der Richtlinie fallenden Industrie­sektoren verwendet werden, gelten ab 1. Jänner 2027. Betroffen sind alle Unternehmen, die am Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten teilnehmen. 

    Stand: 29.12.2023

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