Prüftätigkeiten, Akkreditierung, Monitoringkonzepte zur Überwachung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr
Neue Regelungen ab 1.1.2024
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Die delegierte Verordnung enthält Vorschriften für die Bewertung von Monitoringkonzepten und die Prüfung von Emissionsberichten, Anforderungen an Kompetenzen und Verfahren sowie Vorschriften für die Akkreditierung und Beaufsichtigung von Prüfstellen durch nationale Akkreditierungsstellen im Bereich EU-EHS Seeverkehr.
Die delegierte Verordnung wurde am 29. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit 1. Jänner 2024 (3. Tag nach Veröffentlichung) in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Jänner 2024. Die Delegierte Verordnung (EU) 2016/2072 wird mit 1. Jänner 2024 aufgehoben. Bezugnahmen darauf gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II der delegierten Verordnung 2023/2917/EU zu lesen. Betroffen sind jene Unternehmen, die am Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten im Bereich Seeverkehr teilnehmen.
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2917 über die Prüftätigkeiten, die Akkreditierung von Prüfstellen und die Genehmigung von Monitoringkonzepten durch die Verwaltungsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 über die Überwachung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2072
- Verordnung 2015/757/EU über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
- Verordnung 2023/957/EU zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/757 zur Einbeziehung von Seeverkehrstätigkeiten in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung in Bezug auf Emissionen von zusätzlichen Treibhausgasen und Emissionen von zusätzlichen Schiffstypen
- Delegierte Verordnung 2016/2072 über die Prüftätigkeiten und die Akkreditierung von Prüfstellen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen (Aufhebung mit 1. Jänner 2024)
- Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft
- WKO Infos zum Klimaschutz im Unternehmen − Emissionshandel
- BMK-Infos zum EU-Emissionshandel
- Europäische Kommission – EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)
Stand: 29.12.2023