Begraste Weltkugel liegt auf aufgeschlagenem Buch, im Hintergrund verschwommen Richterhammer und goldene Waage
© Deemerwha studio | stock.adobe.com

Versteigerung von Emissionszertifikaten

Neue Vorschriften aufgrund des erweiterten Anwendungsbereichs sowie Verbesserungen aufgrund von Erfahrungen aus dem bisherigen Vollzug

Lesedauer: 2 Minuten

09.07.2024

Seit 2012 werden Emissionszertifikate versteigert, um sicherzustellen, dass die Versteigerung von Zertifikaten auf offene, transparente, harmonisierte und nicht diskriminierende Weise im Rahmen eines festgelegten Verfahrens erfolgt. Gemäß dem Paket „Fit für 55“ und den im Europäischen Klimagesetz festgelegten EU-Ziel zur Senkung der Netto-Treibhausgas­emissionen bis 2030 um 55 % sind die Vorgaben für die Versteigerung von Treibhaus­gas­emissions­zertifikaten anzupassen. Die Vorschriften für die Versteigerung sind auch wegen des erweiterten Anwendungs­bereichs (See-, Gebäude- und Straßen- sowie Luftverkehr, Berücksichtigung von Fonds), Berücksichtigung von Fonds, Verbesserungen bei der Markt­beaufsichtigung und Transparenz, Löschung von Zertifikaten und Erfahrungen aus dem bisherigen Vollzug umzugestalten.

Die delegierte Verordnung enthält Vorschriften über den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie andere Aspekte der Versteigerung von Zertifikaten. Die Zertifikate werden auf einer Auktions­plattform im Wege standardisierter elektronischer Kontrakte zum Verkauf angeboten. Die Mitglied­staaten versteigern Zertifikate in der Form von Zwei-Tage-Spot-Kontrakten.

Das Konzept der Versteigerungen ist im Kapitel II (Artikel 4 bis 7) dargelegt und beinhaltet Regelungen zu den Auktions­­objekten, Format der Versteigerung, Einstellung und Rücknahme von Geboten, Auktions­clearingpreis und Auflösung gleichlautender Gebote.

Im Bereich Auktionskalender (Kapitel III – Artikel 8 bis 14) werden Zeitplan, Frequenz und Verteilung der Zertifikat­menge sowie Umstände, die die Durchführung von Versteigerungen verhindern; Jahresmengen für den Luftverkehr sowie Vorgaben für Einzel­versteigerungen und weiters Anpassungen der Auktions­kalender und der zu versteigernden Zertifikatmenge festgelegt.

Das Kapitel Zugang zu Versteigerung (Kapitel IV – Artikel 15 bis 21) gibt Vorgaben zu den Bietern, Zugangs­möglichkeiten zur Auktions­plattform, berechtigte Personen (Bieterzulassung, Anforderungen, Anträge sowie Verweigerung, Entzug oder Aussetzung einer Bieter­zulassung)

Kapitel V (Artikel 22 und 23) regelt die Bestellung und Aufgaben des Auktionators.

Vorgaben für die Versteigerung von Zertifikaten für Fonds (Innovations­fonds, Modernisierungs­fonds, Aufbau- und Resilienz­fazilität und den Klima-Sozialfonds) und Löschung von Zertifikaten sind in Kapitel VI (Artikel 24 und 25) angeführt.

Regelungen betreffend Bestellung einer gemeinsamen Auktions­plattform und von ihr erbrachte Dienst­leistungen werden im Kapitel VII (Artikel 26 bis 28) behandelt.

Weiters sind Bestimmungen über Opt-Out-Auktions­platt­formen von Mitgliedstaaten (Kapitel VII -Artikel 29 bis 31), Voraussetzungen für die Bestellung von Auktionatoren und Auktions­platt­formen (Kapitel IX – Artikel 32 und 33), Meldung von Transaktionen (Kapitel X – Artikel 34), Zahlung und Überweisung der Auktions­erlöse (Kapitel XI – Artikel 35 und 36), Lieferung der versteigerten Zertifikate (Kapitel XII – Artikel 37 bis 39), Gebühren und Kosten (Kapitel XIV – Artikel 42 und 43), Auktions­überwachung, Abhilfe­maßnahmen und Sanktionen (Kapitel XV – Artikel 44 bis 50) sowie Transparenz und Vertraulichkeit (Kapitel XVI - Artikel 51 bis 54) angeführt. Den Schluss­bestimmungen (Kapitel XVII – Artikel 55 bis 58) sind noch der Anhang I (Antrag auf Bieter­zulassung) und Anhang II (Formular für die Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten durch einen Mitgliedstaat) angefügt.

Die delegierte Verordnung wurde am 20. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit 21. Dezember 2023 (nächsten Tag nach Veröffentlichung) in Kraft. Die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010 wird aufgehoben. Betroffen sind alle Unternehmen, die am Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten teilnehmen. 

Weiterführende Informationen