Kostenwirksame Reduzierung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr
Neue Vorschriften für Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Treibhausgasemissionen und anderen relevanten Informationen von Schiffen
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Um die Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr kostenwirksam zu reduzieren, enthält die Verordnung (EU) 2015/757 Vorschriften für die genaue Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Treibhausgasemissionen und anderen relevanten Informationen von Schiffen, die in einem Hafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ankommen, sich dort aufhalten oder diesen verlassen.
Folgende Änderungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2776 gelten ab Jänner 2024:
- Anhang I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.
- Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Folgende Ergänzungen durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2849 gelten ab Jänner 2024:
- Vorschriften für die Meldung der aggregierten Emissionsdaten auf Unternehmensebene
- Bestimmung der Emissionen durch die zuständige Verwaltungsbehörde
Links
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2776 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/757 hinsichtlich der Vorschriften für die Überwachung von Treibhausgasemissionen und anderer relevanter Informationen aus dem Seeverkehr
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2849 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/757 in Bezug auf die Vorschriften für die Meldung der aggregierten Emissionsdaten auf Unternehmensebene
- Verordnung (EU) 2015/757 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Stand: 18.12.2023