Flagge der Europäischen Union im Wind wehend, im Hintergrund blauer Himmel
© rustamank | stock.adobe.com

Jährliche Emissionszuweisungen an Mitgliedstaaten

Anpassung der jährlichen Emissionszuweisungen für 2023 bis 2025

Lesedauer: 1 Minute

Der Durchführungsbeschluss 2020/2126 gibt die Vorgaben für einzelne Mitgliedsstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft wieder. 

Für Österreich ist für das Jahr 2005 als Menge der Treibhausgasemissionen 56.991.984 Tonnen CO2-Äquivalent (Anhang I) festgehalten.

In Anhang 2 sind für die Mitgliedsstaaten die jährlichen Emissionszuweisungen für jedes Jahr des Zeitraums 2021 bis 2030 ausgewiesen.

Mit dem Durchführungsbeschluss 2023/1319/EU wurden die jährlichen Emissionszuweisungen für die Kalenderjahre 2023 bis 2025 neu angepasst.

Für Österreich betragen die Zuweisungen:

JahrÖsterreichÄnderung durch 2023/1319/EU
Angepasste Menge der jährlichen Emissionszuweisung in Tonnen CO2-Äquivalent202148 768 448-
202247 402 495-
202346 036 54245 181 662
202444 670 58942 960 829
202543 304 63640 739 996
202641 938 683-
202740 572 729-
202839 206 776-
202937 840 823-
203036 474 870-

Der Beschluss betrifft in erster Linie die Mitgliedsstaaten und in weiterer Folge jene Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen.

Der Durchführungsbeschluss 2023/1319/EU wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 19. Juli 2023 in Kraft.

Der Durchführungsbeschluss 2020/2116 zur Überarbeitung der jährlichen Emissions­zuweisungen an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2021 bis 2030 wurde am 17. Dezember 2020 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 6. Jänner 2021 in Kraft.

Stand: 05.07.2023

Weitere interessante Artikel
  • Beladenes Frachtschiff im Meer, im Hintergrund zeigt sich ein bewohntes Festland
    Prüftätigkeiten, Akkreditierung, Monitoringkonzepte zur Überwachung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr
    Weiterlesen