Landschaftsschutzgebiet Feuchtgebiet “Weyr-Welsern“
Anpassungen der ausgewiesenen Fläche
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10.05.2023
Das bestehende Landschaftsschutzgebiet “Weyr-Welsern“ in der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla hat eine Fläche von ca. 2,9 ha. Der Eigentümer der Fläche ist die Gemeinde Neukirchen an der Vöckla. Die aktuellen Anpassungen waren wegen eines Planungsirrtums erforderlich.
Unternehmen sind von dieser Verordnung nicht betroffen.
Die Verordnung wurde am 20. Dezember 2022 kundgemacht und tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. LGBl. Nr. 110/1991 (Landschaftsschutzverordnung) tritt gleichzeitig außer Kraft.
Links:
- LGBl. Nr. 117/2022 - Landschaftsschutzgebiets „Weyr-Welsern“
- Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
- Landschaftsschutzgebietsverordnung „Weyr-Welsern“ (konsolidierte Fassung)
- Informationen des Landes OÖ zum Thema Natur und Landschaft
- Naturschutzdatenbank Landschaftsschutzgebiet Weyr-Welsern