Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion
Fehlerberichtigungen in den Durchführungsverordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung
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Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2048 erfolgen Fehlerberichtigungen bezüglich Energieverbrauchskennzeichnung für die Produktarten Luftkonditionierer, Lichtquellen, Kühlgeräte und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion in den jeweiligen delegierten Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung.
Die delegierte Verordnung wurde am 26. September 2023 im Amtsblatt L 236 der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 4. Tag nach Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Verordnung betrifft Hersteller, Importeure, Lieferanten und Händler von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion.
Links:
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2048 zur Berichtigung der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 626/2011, (EU) 2019/2015, (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2018 in Bezug auf die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Luftkonditionierern, Lichtquellen, Kühlgeräten und Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion
- Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung
- Delegierte Verordnung 626/2011/EU Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch
- Delegierte Verordnung 2019/2015/EU Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen
- Delegierte Verordnung 2019/2016/EU Energieverbrauchkennzeichnung von Kühlgeräten
- Delegierte Verordnung 2019/2018/EU Energieverbrauchskennzeichnung von Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion
- WKO-Infos zu Energieverbrauchskennzeichnung
- EU-Datenbank EPREL