Person in weißem Arbeitskittel und Gummihandschuhe mit Brille blickt auf Gerät
© Christian Vorhofer | WKO

Nichtgenehmigung von Epsilon-metofluthrin

Keine Genehmigung als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 

Lesedauer: 1 Minute

26.04.2023

Epsilon-metofluthrin (CAS-Nr.: 240494-71-7) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 genehmigt.

Der Beschluss wurde am 28. November 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Von diesem Beschluss betroffen sind alle Unternehmen, die Biozidprodukte mit genanntem Wirkstoff produzieren, einführen bzw. auf den Markt bringen.

 

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