Nichtgenehmigung von Epsilon-metofluthrin
Keine Genehmigung als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19
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26.04.2023
Epsilon-metofluthrin (CAS-Nr.: 240494-71-7) wird nicht als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 genehmigt.
Der Beschluss wurde am 28. November 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Von diesem Beschluss betroffen sind alle Unternehmen, die Biozidprodukte mit genanntem Wirkstoff produzieren, einführen bzw. auf den Markt bringen.
Links
- Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2326 zur Nichtgenehmigung von Epsilon-metofluthrin als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 19 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
- Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten
- Informationen zu Bioziden auf wko.at
- Biozid-Homepage vom UBA/BMK
- Informationen der ECHA zu Biozidprodukte – Liste biozider Wirkstoffe