Die wichtigsten Begriffe zur Nachhaltigkeits- Berichterstattung
OÖW vom 11.1.2024, Serie Nachhaltigkeit
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Das Thema Nachhaltigkeit ist allgegenwärtig und aus dem Unternehmensalltag nicht mehr wegzudenken. Es gilt den Anforderungen durch gesetzliche Vorgaben, Investoren, Markt und Gesellschaft gerecht zu werden. Insbesondere gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend an Bedeutung, nicht zuletzt durch umfassende neue Vorschriften auf europäischer und internationaler Ebene.
Es sind auch viele neue Begriffe und Abkürzungen im Umlauf, wie CBAM, CSRD, CSDDD, ESG und die Taxonomie.
Auf die wichtigsten Begriffe werden wir im ersten Halbjahr 2024 näher eingehen. In dieser Ausgabe beginnen wir mit der Erläuterung der beiden Begriffe CSR und CSRD.
CSR- Corporate Social Responsibility
Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen – ist ein Konzept, das Unternehmen eine Grundlage liefert, um auf freiwilliger Basis soziale- und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Interessensgruppen zu integrieren.
CSRD- Corporate Sustainability Reporting Directive
Die CSRD führt detailliertere Berichtspflichten ein und legt fest, dass große Unternehmen und über Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance- Faktoren berichten müssen. Hintergrund ist der Green Deal, in dem die EU festlegt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Es wird auch eine Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt und die Veröffentlichung in einem digitalen und maschinenlesbaren Format im Lagebericht vorschrieben. Die Berichterstattung muss künftig nach verbindlichen Standards erfolgen. Die Standards werden mit Unterstützung der Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte beschlossen werden.
Die EU-Vorschriften gelten für alle großen Unternehmen und für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen).
„Großes Unternehmen“ ist ein gesetzlich definierter Begriff und bezeichnet eine Einheit, die mindestens zwei der folgenden Kriterien überschreitet:
- Nettoumsatz von 40 Millionen Euro
- Bilanzsumme von 20 Millionen Euro
- 250 Beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahrs
(Es ist zu erwarten, dass die Grenzen ca. Mitte des Jahres auf 50 Millionen Euro Nettoumsatz und 25 Millionen Euro Bilanzsumme angehoben werden.)
Die Anwendung der neuen Regelungen erfolgt in vier Phasen:
- 1.1.2024 CSRD gilt für Unternehmen, die derzeit dem NFRD- Non Financial Reporting Directive unterliegen.
(Anforderungen gelten für Geschäftsjahre, die am/nach dem 1.1.2024 beginnen, erste Reporting 2025) - 1.1.2025 CSRD gilt für große Unternehmen, die derzeit nicht dem NFRD unterliegen (GJ 2025, erste Berichterstattung 2026)
- 1.1.2026 CSRD gilt für gelistete KMU (Berichterstattung für GJ 1.1.2026, erste Berichterstattung 2027 Opt-out möglich bis 2028)
- 1.1.2028 CSRD gilt für Unternehmen aus Drittländern (Anforderungen gelten für GJ ab dem 1.1.2028, erste Berichterstattung im Jahr 2029)
Weitere Unternehmen könnten indirekt betroffen und im Rahmen der Lieferkette und bei Bankgeschäften von der Berichterstattung dazu angehalten sein, über Nachhaltigkeitskriterien zu berichten.
Eine genaue Übersicht über die Chancen und Herausforderungen erfahren Sie in unserem CSRD- Online- Ratgeber.
Unterstützung bei der Konzepterstellung zur Berichterstattung bietet Ihnen unsere ÖKO-PLUS Förderung-
Seit April 2022 unterstützt die WKO Oberösterreich kleine und mittlere Unternehmen beim Erkennen von Potentialen und Umsetzen von Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit mit dem von der WKOÖ finanzierten, geförderten Beratungsprogramm ÖKO-PLUS.
Das WKOÖ-Förderprogramm in Kürze:
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- Bis max. 2.250, - Euro
- finanziert durch die WKOÖ
- online einreichen bis 28.12.2024
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