Paragraphen-Symbol, weiße Rollen Papier und ein gelber Schutzhelm, Konzept für Gesetze rund um den Bau
© Talaj | stock.adobe.com

Baurestmassen und Bodenaushub

Lesedauer: 1 Minute

Das Abfallwirtschaftsgesetz formuliert neben den allgemeinen Zielbestimmungen der Abfallwirtschaft ein eigenes Verwertungsgebot für Abfälle, die im Zuge von Bautätigkeiten anfallen. Verstöße gegen diese im § 16 Abs. 7 AWG genannte Verpflichtung lassen Verwaltungsstrafen von EUR 450,- bis EUR 8.400,- zu.

Einen genauen Überblick gibt Ihnen das Merkblatt Baurestmassen und Bodenaushub.

Stand: 14.02.2023

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Webinar „Forum Sicherheitstechnik – Lagerung gefährlicher Stoffe 8. Teil -  Schadensfälle/Unfälle/Haftung/Versicherung“
    Weiterlesen
  • Zwei Personen stehen in einem Getreidefeld bei Sonnenuntergang und unterhalten sich, im Hintergrund Baumzeile
    Betriebliche Nutzung von Bauernhöfen: Standorteignung – Standortgenehmigung
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Begutachtung: Europaschutzgebiet Mittlere Steyr und Naturschutzgebiet Steyrschlucht
    Weiterlesen