Naturlandschaft mit Wiesen und Bäumen in Bewegungsunschärfe, in der Mitte Schwertransporter beladen mit Holzstämmen auf Straße fahrend
© Christian Vorhofer

Umweltmerkblatt für temporär betriebene Nassholzlager

Lesedauer: 1 Minute

Der Inhalt dieses Umweltmerkblatts gilt ausschließlich für temporäre Nassholzlager, die aufgrund von Katastrophenereignisse (z.B. Stürme, Holzschädlinge) angelegt werden. Diese Nassholzlager werden im Wesentlichen so betrieben, dass in einer zeitlich begrenzten Periode Rundholz in das Lager eingebracht und daraufhin für etwa 1 bis 2 Jahre gelagert wird. Danach wird das eingelagerte Rundholz wieder abgebaut. Im Regelfall wird ein derartiges Nassholzlager daraufhin bis zum nächsten Katastrophenereignis stillgelegt. Permanent betriebene Nassholzlager sind nicht Gegenstand dieses Umweltmerkblattes. 

Stand: 25.02.2022

Weitere interessante Artikel
  • Nahaufnahme von Aktenstapeln
    Einreichunterlagen – Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
    Weiterlesen
  • Feuerlöscher
    Kostenloses Webinar 3.10.2024 v. 10:00 – 11:30 Uhr | Personen im betrieblichen Brandschutz
    Weiterlesen
  • Mehrere Personen in Gastronomiegewändern, wie Schürzen und Kochhauben, stehen in Restaurant und blicken auf weitere Person mit Clipboard und Stift in Händen
    Die wichtigsten Überprüfungspflichten für Gastronomiebetriebe im Überblick
    Weiterlesen