Umweltmerkblatt für temporär betriebene Nassholzlager
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Der Inhalt dieses Umweltmerkblatts gilt ausschließlich für temporäre Nassholzlager, die aufgrund von Katastrophenereignisse (z.B. Stürme, Holzschädlinge) angelegt werden. Diese Nassholzlager werden im Wesentlichen so betrieben, dass in einer zeitlich begrenzten Periode Rundholz in das Lager eingebracht und daraufhin für etwa 1 bis 2 Jahre gelagert wird. Danach wird das eingelagerte Rundholz wieder abgebaut. Im Regelfall wird ein derartiges Nassholzlager daraufhin bis zum nächsten Katastrophenereignis stillgelegt. Permanent betriebene Nassholzlager sind nicht Gegenstand dieses Umweltmerkblattes.
Stand: 25.02.2022