Naturlandschaft mit Wiesen und Bäumen in Bewegungsunschärfe, in der Mitte Schwertransporter beladen mit Holzstämmen auf Straße fahrend
© Christian Vorhofer

Umweltmerkblatt für temporär betriebene Nassholzlager

Lesedauer: 1 Minute

Der Inhalt dieses Umweltmerkblatts gilt ausschließlich für temporäre Nassholzlager, die aufgrund von Katastrophenereignisse (z.B. Stürme, Holzschädlinge) angelegt werden. Diese Nassholzlager werden im Wesentlichen so betrieben, dass in einer zeitlich begrenzten Periode Rundholz in das Lager eingebracht und daraufhin für etwa 1 bis 2 Jahre gelagert wird. Danach wird das eingelagerte Rundholz wieder abgebaut. Im Regelfall wird ein derartiges Nassholzlager daraufhin bis zum nächsten Katastrophenereignis stillgelegt. Permanent betriebene Nassholzlager sind nicht Gegenstand dieses Umweltmerkblattes. 

Stand: 25.02.2022

Weitere interessante Artikel
  • Siebdruckmaschine in Werkstatt, im Hintergrund Fenster und Regal mit Farben
    Begutachtung: Novelle zum Druckgerätegesetz und Erlassung des MOT-G
    Weiterlesen
  • Ein Fleischer schiebt Würste in die Räucherkammer
    Umweltmerkblatt für kleine Schlachtbetriebe und Fleischer
    Weiterlesen
  • Zwei Personen stehen in einem Getreidefeld bei Sonnenuntergang und unterhalten sich, im Hintergrund Baumzeile
    Betriebliche Nutzung von Bauernhöfen: Standorteignung – Standortgenehmigung
    Weiterlesen