Person in Businesskleidung sitzt an einem Schreibtisch und markiert ein Dokument während mit einem Taschenrechner gerechnet wird, daneben liegt ein Smartphone sowie ein Notizbuch und im Hintergrund steht ein kleiner Globus
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Unternehmenssanierung, Sicherung und Reorganisation

Informationen, geförderte Beratungen und weiterführende Links

Lesedauer: 1 Minute

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Wann sollte ich geförderte Beratung in Anspruch nehmen?

  • Wenn die Umsätze kontinuierlich sinken, oder
  • die Auftragsbücher voll sind und trotzdem nichts übrig bleibt, oder
  • die Schulden immer mehr werden, nur um das Unternehmen am Leben zu erhalten, oder
  • Sie ständig jonglieren müssen, um Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, oder
  • die Gläubiger mit Exekution oder Konkursantrag drohen, oder
  • Sie sich fragen, ob es überhaupt noch einen Sinn hat, weiter zu machen.

» Geförderte Beratung zu Unternehmenssanierung und -sicherung  

Was tun, wenn es (fast) zu spät ist?  

Eine Insolvenz liegt vor:

  • wenn zur Zahlung fällige Verpflichtungen nicht erfüllt werden können,
  • Zahlungsunfähigkeit droht und
  • schließlich Zahlungsunfähigkeit eintritt.

» Überblick zum Insolvenzrecht

Welche Möglichkeiten gibt es?  

  • Außergerichtliche Sanierung (Vergleich) ist eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern ohne Einschaltung eines Gerichts. Es handelt sich um eine Art privatrechtlichen Vertrag.
  • Ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gibt der Unternehmerin/dem Unternehmer die Möglichkeit, weiterhin Rechtshandlungen vorzunehmen.
    Voraussetzungen: vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Sanierungsplan vorgelegt, das Verfahren ist qualifiziert vorbereitet, innerhalb von zwei Jahren können mindestens 30 Prozent der Schulden bezahlt werden und die Mehrheit der Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmt.
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung – d.h. unter der Kontrolle einer Masseverwalters. Das Sanierungsverfahren wird vom Gericht eröffnet, es bestellt eine Masseverwalters.
    Voraussetzungen: Vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Sanierungsplan vorgelegt. Innerhalb von zwei Jahren können mindestens 20 Prozent der Schulden bezahlt werden und die Mehrheit der Gläubiger (=mehr als die Hälfte der Forderungen) stimmt dem Sanierungsplan zu.
  • Konkursverfahren -Beim Konkurs wird das Unternehmen nach Einleitung des Verfahrens in jedem Fall von Masseverwalters weitergeführt.
    Voraussetzung: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Es muss außerdem ein kostendeckendes Vermögen vorhanden sein, das zumindest die Anlaufkosten des Konkursverfahrens deckt. Mangelt es an kostendeckendem Vermögen, muss von organschaftlichen Vertreter/innen einer juristischen Person oder von Gesellschafter, deren Anteil an der Gesellschaft mehr als 50 Prozent beträgt, ein Kostenvorschuss geleistet werden.

Weitere Informationen

Stand: 26.04.2022

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