Weißes Zeichen für Netzstecker mit Kabel auf grünem Hintergrund
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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Genehmigungsverfahren für Betriebe

Lesedauer: 2 Minuten

Die steigende Anzahl von E-Fahrzeugen auf Österreichs Straßen führt auch zu einem größeren Bedarf an Ladeinfrastruktur. Grundsätzlich ist das Behördenverfahren für die Errichtung von E-Ladestationen einfach, dennoch gibt es einige Punkte, die zu beachten sind.

Gewerbeordnung

Der Betrieb von Stromtankstellen ist keine Tätigkeit, die als Betrieb eines Elektrizitätsunternehmens im Sinne des § 7 Z 8 ElWOG zu qualifizieren ist.

Stromtankstellen unterliegen daher - sofern sie überhaupt gewerbsmäßig betrieben werden - dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung.

Ob ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren durchzuführen ist, hängt grundsätzlich davon ab, inwieweit beim beabsichtigten Vorhaben spezifische ungewöhnliche oder gefährliche örtliche Umstände oder spezifische ungewöhnliche Ausführungsweisen auftreten.

Dies können beispielsweise die Situierung in einem Gefährdungsbereich (etwa Versperrung eines Notausgangs) oder eine ungewöhnliche Ausführung (beispielsweise technisch unsicher) sein. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist das Vorhaben grundsätzlich gewerberechtlich als genehmigungsfrei zu betrachten.

Baurecht

Je nach Bundesland bestehen in baurechtlicher Hinsicht unterschiedliche Vorgaben. Bei der Ladung von Elektrofahrzeugen in geschlossenen Garagen ist das Thema Belüftung zu beachten, da beim Aufladen von Blei-Säure-Batterien Ladegase austreten können. Bei modernen Lithium-Ionen-Batterien ist das nicht der Fall, weshalb das Laden derartiger Batterien in geschlossenen Räumen unbedenklich ist.

Elektrotechnikrecht

Die Ausführung der elektrischen Installationen für Elektro-Ladeinfrastruktur für E-Mobile ist entsprechend der geltenden ÖVE-Vorschriften, ÖNORMEN und TAEV (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentliche Versorgungsnetze mit Betriebsspannungen bis 1000 Volt) herzustellen und muss durch einen konzessionierten Elektrofachbetrieb erfolgen.

In diesem Zusammenhang sind je nach Anschlussleistung ggf. weitere elektrotechnische Gesetzesmaterien zu beachten (z.B. Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz ElWOG, Länder-ElWOGs, Starkstromwegegesetze, u. dgl.).

Empfehlung

Jedenfalls wird empfohlen, Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen um abzuklären, ob für das gegenständliche Vorhaben eine Genehmigungspflicht besteht und ob Unterlagen beizubringen sind.

Leitfaden „Genehmigung Ladeinfrastruktur für Betriebe“

Eine übersichtliche Darstellung des Genehmigungsverfahrens für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bietet der Leitfaden Genehmigung Ladeinfrastruktur für Betriebe, der 2017 vom damaligen BMVIT veröffentlicht wurde und online auf der Homepage des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verfügbar ist.

Anbieter Ladesäulen

Die Wirtschaftskammerorganisation hat durch eine Recherche im Internet Anbieter von Equipment zur Beladung von E-Fahrzeugen gefunden.

Sollte Ihre Firma ebenfalls Ladesäulen oder Wallboxen anbieten, nehmen wir Sie gerne in diese Liste auf. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an folgende Adresse: emobilitaet@wkw.at

Diese Liste ist im August 2021 entstanden und bietet Zusatzinformationen für den Onlineratgeber E-Mobilität. Der Ratgeber richtet sich an Unternehmen und zeigt auf, wie Sie (einen Teil) Ihres Fuhrparks auf E-Fahrzeuge umstellen können.

Hier geht es zum Online-Ratgeber E-Mobilität

Stand: 27.08.2021

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