FAQs zur Meister- und Befähigungsprüfung in NÖ
Häufig gestellte Fragen
Lesedauer: 2 Minuten
FAQ´s
Welche Voraussetzung brauche ich für den Antritt zur Meister- und Befähigungsprüfung?
Einzige Voraussetzung ist die Volljährigkeit.
Gibt es eine Anmeldefrist für die Anmeldung?
Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin ist Anmeldeschluss. Eine zeitgerechte Anmeldung ist unbedingt notwendig!
Wie oft kann ich zur Wiederholungsprüfung antreten?
Es gibt keine Beschränkung für den Antritt zur Wiederholungsprüfung.
Ist ein Vorbereitungskurs verpflichtend für den Prüfungsantritt?
Nein. Der Vorbereitungskurs dient der persönlichen Vorbereitung. Bekannt sind uns nur Kurse im WIFI oder bei der jeweiligen Fachgruppe/Landesinnung.
Kann ich den Prüfungstermin wieder stornieren?
Eine Stornierung muss spätestens 10 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich in der Meisterprüfungsstelle eingelangt sein.
Muss ich die gesamte Prüfung ablegen oder werden mir Prüfungsteile angerechnet?
Die Anrechnung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung für das Handwerk/Gewerbe geregelt. Sie können uns gerne Ihre Unterlagen zukommen lassen und wir werden prüfen ob ein Ersatz besteht.
Ich habe einen Ersatz von der Unternehmerprüfung. Muss ich die Ausbilderprüfung trotzdem absolvieren?
Ja, wenn Sie durch eine einschlägige Ausbildung einen Ersatz der Unternehmerprüfung haben, ist die Ausbilderprüfung trotzdem zu absolvieren.
Falls dezidiert die Unternehmerprüfung bei einer Meisterprüfungsstelle abgelegt wurde, dann muss die Ausbilderprüfung nicht mehr abgelegt werden.
Welche Module muss ich ablegen damit ich ein Meister- oder Befähigungsprüfungszeugnis erhalte?
Bei einer Meisterprüfung sind alle 5 Module erforderlich. Es gibt drei fachliche Module plus Ausbilder- und Unternehmerprüfung.
Die Module der Befähigungsprüfung variieren. Nachzulesen sind die Module in der jeweiligen Prüfungsordnung.
Wo erfahre ich, ob ich mir aufgrund meiner bisherigen Ausbildung die komplette Prüfung erspare bzw. eine Individuelle Befähigung beantragen kann?
Auskuft diesbezüglich kann Ihnen NUR die zuständige Fachgruppe/Landesinnung der Wirtschaftskammer geben.
Wo kann ich meine Zeugnisse, welche an einem ausländischen Institut abgelgt wurden, anrechnen lassen?
Hier finden Sie alle Informationen: Anerkennungen von Prüfungen und Zeugnissen
Kann ich die Meister- oder Befähigungsprüfung in jedem Bundesland ablegen?
Ja, die Wahl des Bundeslandes können Sie frei wählen. Sie sind nicht an das Bundesland ihres Wohnsitzes gebunden.
Wo kann ich eine Förderung beantragen?
Auskunft über Förderungen erhalten Sie u.a. beim AMS oder bei der Landesregierung.
Wo erhalte ich einen Schmuckbrief?
Sollten Sie von uns in Ihrem Handwerk ein Gesamtprüfungszeugnis erhalten haben, werden Sie automatisch zu der einmal im Jahr stattfindenden Schmuckbriefverleihung eingeladen. Auskunft über die Schmuckbriefverleihung gibt Ihnen die Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Was ist der Unterschied zwischen "Gewerbe" und "Handwerk"?
Beide sind als gleichwertig anzusehen. Handwerke sind in § 94 aufgelistet und als Handwerk bezeichnet.
Hier finden Sie alle Handwerke, diese sind mit einem (H) markiert. Alle übrigen sind Gewerbe.
Es erscheint eine Fehlermeldung wenn ich mir zu einem bestimmten Handwerk/Gewerbe die Prüfungstermine ansehen will.
Sollte eine Fehlermeldung erscheinen, dann gibt es zu dieser Prüfung noch keinen Prüfungstermin. Es werden nur fixierte Termine veröffentlicht.