Die Meister- und Befähigungsprüfungen (NÖ)
Grundinformationen zur Meister- und Befähigungsprüfung, Ausbilderprüfung und Unternehmerprüfung
Lesedauer: 1 Minute
Allgemeines
Seit 1. Februar 2004 sind für alle Meister- und Befähigungsprüfungen neue Prüfungsordnungen in Kraft.
Der nachstehende Link ist ein PDF Dokument. Für den Link sowie dessen Inhalt
ist der Verafsser verantwortlich.
LINK: Allgemeine
Prüfungsordnung
- Zulassungsvoraussetzung zu den Prüfungen seit 1. August 2002 ist die Eigenberechtigung (vollendetes 18. LJ)
- Anmeldeschluss zu jeder (Teil)Prüfung ist ausnahmslos 6 Wochen vor Prüfungsbeginn!
- Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle NÖ vorgenommen!
- Eine schriftliche Stornierung ist bis 10 Tage vorm Prüfungstermin möglich. Entstandene Materialkosten werden nicht rückerstattet.
Meisterprüfung (MP)
Die Meisterprüfung
besteht aus 5 Modulen, die voneinander unabhängig absolviert werden
können.
Die Reihenfolge und die Wahl der Prüfungsstelle bleibt dem Kandidaten
überlassen.
Jedes positiv abgeschlossene Modul wird durch ein Modulzeugnis
bestätigt.
Die Module 1 bis 3 beziehen sich auf den fachlichen Teil der
Meisterprüfung, Modul 4 ist die Ausbilderprüfung und das Modul 5 ist die
Unternehmerprüfung.
Die Module 1 und 2 betehen jeweils aus Teil A und Teil B.
Teil A wird ersetzt, wenn die entsprechende Lehrabschlussprüfung oder Schule (lt
Prüfungsordnung) positiv abgeschlossen wurde. Nach positiver Ablegung aller
Module (bzw. Nachweis oder deren Ersatz) wird ein Meisterprüfungszeugnis
ausgestellt.
Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module
aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt für Sie die
Meisterprüfunggsstelle fest.
LINK: Zusammenfassung Meisterprüfung
Befähigungsprüfung (BP)
Die Befähigungprüfung
besteht ebenfalls - wie die Meisterprüfung - aus Modulen, jedoch ist die Anzahl
der Module unterschiedlich.
Nach positiver Ablegung aller erforderlichen
Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Befähigungsprüfungszeugnis
ausgestellt.
Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module
aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt für Sie die
Meisterprüfungsstelle fest.
Ausbilderprüfung (ABP)
Die Ausbilderprüfung
soll das pädagogisch rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung
vermitteln.
Im Zuge aller Meisterprüfungen und vieler Befähigungsprüfungen
ist das Modul Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen.
Wurde das Modul
bereits abgelegt bzw. ersetzt, so ist es bei jeder weiteren Meister- und/oder
Befähigungsprüfung anzurechnen.
Die Ausbilderprüfung kann aber auch als
eigenständige, unabhängige Prüfung abgelget werden.
Unternehmerprüfung (UP)
Die Unternehmerprüfung
stellt den "kaufmännisch-rechtlichen" Prüfungsteil dar.
Im Zuge aller
Meisterprüfungen und vieler Befähigungsprüfungen ist das Modul
Unternehmerprüfung verpflichtend abzulegen.
Wurde das Modul bereits abgelegt
bzw. ersetzt, so ist es bei jeder weiteren Meister- und/oder Befähigungsprüfung
anzurechnen.
Die Unternehmerprüfung kann aber auch als eigenständige,
unabhängige Prüfung abgelget werden.
Stand: 30.09.2015