Zwei lächelnde Personen in blauen Arbeitslatzhosen mit Stiften und Notizblöcken in Tischlerwerkstatt stehend
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Die Meister- und Befähigungsprüfungen (NÖ)

Grundinformationen zur Meister- und Befähigungsprüfung, Ausbilderprüfung und Unternehmerprüfung  

Lesedauer: 1 Minute

Allgemeines

Seit 1. Februar 2004 sind für alle Meister- und Befähigungsprüfungen neue Prüfungsordnungen in Kraft.

Der nachstehende Link ist ein PDF Dokument. Für den Link sowie dessen Inhalt ist der Verafsser verantwortlich.
LINK: Allgemeine Prüfungsordnung

  • Zulassungsvoraussetzung zu den Prüfungen seit 1. August 2002 ist die Eigenberechtigung (vollendetes 18. LJ)
  • Anmeldeschluss zu jeder (Teil)Prüfung ist ausnahmslos 6 Wochen vor Prüfungsbeginn!
  • Die Einteilung zu den einzelnen Prüfungsterminen wird von der Meisterprüfungsstelle   NÖ vorgenommen!
  • Eine schriftliche Stornierung ist bis 10 Tage vorm Prüfungstermin möglich. Entstandene Materialkosten werden nicht rückerstattet.

Meisterprüfung (MP)

Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen, die voneinander unabhängig absolviert werden können.
Die Reihenfolge und die Wahl der Prüfungsstelle bleibt dem Kandidaten überlassen.
Jedes positiv abgeschlossene Modul wird durch ein Modulzeugnis bestätigt.
Die Module 1 bis 3 beziehen sich auf den fachlichen Teil der Meisterprüfung, Modul 4 ist die Ausbilderprüfung und das Modul 5 ist die Unternehmerprüfung.
Die Module 1 und 2 betehen jeweils aus Teil A und Teil B. Teil A wird ersetzt, wenn die entsprechende Lehrabschlussprüfung oder Schule (lt Prüfungsordnung) positiv abgeschlossen wurde. Nach positiver Ablegung aller Module (bzw. Nachweis oder deren Ersatz) wird ein Meisterprüfungszeugnis ausgestellt.
Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt für Sie die Meisterprüfunggsstelle fest.

LINK: Zusammenfassung Meisterprüfung

Befähigungsprüfung (BP)

Die Befähigungprüfung besteht ebenfalls - wie die Meisterprüfung - aus Modulen, jedoch ist die Anzahl der Module unterschiedlich.
Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Befähigungsprüfungszeugnis ausgestellt.
Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt für Sie die Meisterprüfungsstelle fest.

Ausbilderprüfung (ABP)

Die Ausbilderprüfung soll das pädagogisch rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln.
Im Zuge aller Meisterprüfungen und vieler Befähigungsprüfungen ist das Modul Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen.
Wurde das Modul bereits abgelegt bzw. ersetzt, so ist es bei jeder weiteren Meister- und/oder Befähigungsprüfung anzurechnen.
Die Ausbilderprüfung kann aber auch als eigenständige, unabhängige Prüfung abgelget werden.

Unternehmerprüfung (UP)

Die Unternehmerprüfung stellt den "kaufmännisch-rechtlichen" Prüfungsteil dar.
Im Zuge aller Meisterprüfungen und vieler Befähigungsprüfungen ist das Modul Unternehmerprüfung verpflichtend abzulegen.
Wurde das Modul bereits abgelegt bzw. ersetzt, so ist es bei jeder weiteren Meister- und/oder Befähigungsprüfung anzurechnen.
Die Unternehmerprüfung kann aber auch als eigenständige, unabhängige Prüfung abgelget werden.

Stand: 30.09.2015

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